elba LSG Rheinland-Pfalz
Die elektronische Kommunikation zum
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ist eröffnet.
Am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ist es seit dem 20.10.2005 möglich, Dokumente elektronisch zu übersenden. Die erstinstanzlichen Sozialgerichte wurden innerhalb eines Jahres, zu den folgenden Terminen für den elektronischen Rechtsverkehr eingerichtet:
Sozialgericht Koblenz 01.02.2006
Sozialgericht Speyer 01.05.2006
Sozialgericht Trier 01.07.2006
Sozialgericht Mainz 01.10.2006
Die elektronische Übermittlung ist denkbar einfach:
- Dokumente, die Sie dem Gericht übermitteln möchten, müssen regelmäßig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
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Für die Übermittlung der Dokumente an das Gericht stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- per E-Mail an den jeweiligen elektronischen Gerichtsbriefkasten (LSG Rheinland-Pfalz,
SG Koblenz, SG Mainz, SG Speyer sowie SG Trier) - per OSCI (z.B. Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP -)
- per Web-Upload
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten www.erv.justiz.rlp.de
und www.erv-voraussetzungen.justiz.rlp.de. - per E-Mail an den jeweiligen elektronischen Gerichtsbriefkasten (LSG Rheinland-Pfalz,
- Nach einer erfolgreichen Übermittlung der Dokumente erhalten Sie eine technische Eingangsbestätigung.
Auf diesem Wege ist es beispielsweise möglich, Rechtsmittel einzulegen sowie Schriftsätze samt Anlagen einzureichen. Alle Beteiligten, also Bürgerinnen und Bürger sowie Rechtsanwälte und insbesondere Behörden, erhalten damit eine attraktive, zeitsparende Alternative zur Kommunikation mittels Post oder Telefax.
WICHTIG!
Bitte senden Sie elektronisch qualifiziert signierte Anträge und Schriftsätze nur an den oben angegebenen Gerichtsbriefkasten des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz.
Für Anfragen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und Verwaltungsschreiben benutzen Sie bitte weiterhin unseren allgemeinen Briefkasten:
Poststelle Landessozialgericht Rheinland-Pfalz .
Die elektronische Akteneinsicht und Verfahrensstandabfrage sind über ein eigenes Internet-Portal der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz möglich. Dieses ist unter der Adresse http://www.justiz-rlp-portal.de/ zu erreichen.
Informationen und Tools zum Lesen und Downloaden:
Elektronische Akteneinsicht und Verfahrensstandabfrage im
Justiz-Portal der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz
