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Wir über uns


Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist dreistufig aufgebaut (Verwaltungsgerichte - Oberverwaltungsgerichte - Bundesverwaltungsgericht). Die erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte befinden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesrecht einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind. Der Bezirk des Verwaltungsgerichts Koblenz umfasst die Stadt Koblenz sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, den Rhein-Hunsrück-Kreis, den Rhein-Lahn-Kreis und den Westerwaldkreis.

Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz ist Ralf Geis, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts ist Klaus Meier.

Bei dem Verwaltungsgericht Koblenz sind derzeit 17 Richterinnen und Richter in 7 Kammern und 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten und in der Verwaltung tätig.

Die Zuständigkeit der einzelnen Kammern und deren Besetzung bestimmen sich nach dem vom Präsidium des Gerichts beschlossenen Geschäftsverteilungsplan. Ein Klageverfahren dauert durchschnittlich knapp fünf Monate, ein Eilverfahren etwa einen Monat.

Das Verwaltungsgericht Koblenz bietet den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens die Durchführung einer Mediation zur einvernehmlichen Konfliktlösung an.

Weitere Hinweise erhalten Sie über die folgenden Links:

Funktionsverzeichnis

Gerichtsbezirk

Kontakt

Geschäftsverteilung (PDF-Dokument)

Rechtsantragstelle