Zeugenkontaktstelle
Als Zeugin bzw. Zeuge leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Klärung offener Fragen
vor Gericht. Sie kommen damit einer bedeutsamen staatsbürgerlichen Pflicht nach,
die das Gericht oftmals erst in die Lage versetzt, Recht zu sprechen. Hierbei wollen
wir Ihnen helfen.
Was können wir für Sie tun?
Die Zeugenkontaktstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne
einer ersten Hilfe durch Rat und Tat vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von
weitergehenden Hilfsangeboten. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen
Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Verneh-
mungsterminen. Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf Ihre Fra-
gen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich ihrer Zeugenaussage zu beeinflussen oder
Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.
Im Einzelnen bieten wir insbesondere folgende Hilfeleistungen:
Information
Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenzimmern usw.,
allgemeine Erläuterungen
der Ladung,
des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der Aufgaben der
hierbei handelnden Personen,
der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen, ins-
besondere wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind,
ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern usw.,
ohne Rechtsberatung,
Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote.
Praktische und fürsorgliche Hilfen
Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im Rah-
men des persönlich, technisch und vor Ort konkret Möglichen,
Vermittlung des Kontaktes zu dem zuständigen Gericht und/oder der zuständigen
Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft oder ggf.
eigene Kontaktierung, falls dies im konkreten Einzelfall erforderlich ist, um Gefähr-
dungslagen oder erheblichen praktischen Problemen zu begegnen,
Vermeidung problematischer Begegnungen mit weiteren Verfahrensbeteiligten, ins-
besondere für Opfer von Straftaten mit begründeter Furcht vor Repressalien durch
Angeklagte,
allgemeine Erläuterungen zu Fragen des Verfahrensausgangs für Zeuginnen und
Zeugen mit Verständnisschwierigkeiten,
notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs,
Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall.
Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der Justiz
steht uns ein Netz von Ansprechpartnern zur Verfügung.
Wann und wo sind wir für Sie da?
Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen seit 1. 3. 2009 zur Verfügung:
- für Personen, deren Familienname mit den Buchstaben A - K beginnt:
Frau Gisela _Schewer (in Vertretung)
Zimmer 6, Erdgeschoss, Telefon: 06721 908 137 - für Personen, deren Familienname mit den Buchstaben L - Z beginnt:
Frau Gisela Schewer
Zimmer 6, Erdgeschoss, Telefon: 06721 908 137
Sprechzeiten:
Während der allgemeinen Dienstzeit (Montag bis Freitag v. 9.00 - 12.00 Uhr) oder
nach telefonischer Vereinbarung.
E-Mail:
