Die hauptsächliche Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Duchführung der Zwangsvollstreckung im Auftrage des Gläubigers.
Zu seinem Aufgabenbereich gehören die Vollstreckungshandlungen bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche körperliche Sachen, zur Erwirkung der Herausgabe, Überlassung und Räumung, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen u.s.w.