Landesschlichtungsgesetz
Das Landesschlichtungsgesetz, das am 01.12.2008 in Kraft tritt, schreibt für bestimmte Nachbarrechtsstreitigkeiten und für Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre grundsätzlich vor, dass die Erhebung einer Klage vor Gericht erst zulässig ist, wenn vorher in einem Schlichtungsverfahren vor einer Schiedsperson oder einer anderen Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um Streitigkeiten über Ansprüche wegen
-der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelten Einwirkungen,
sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,
-Überwuchses nach § 910 BGB,
-Hinüberfalls nach § 911 BGB,
-eines Grenzbaumes nach § 923 BGB,
-der im Landesnachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, sofern es sich
nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt,
-Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen
worden sind.
Weitere Informationen zu dem Landesschlichtungsgesetz können auf der Homepage des Ministeriums der Justiz (Ministerium / Projekte / Schlichtung) aufgerufen werden.
Die Schiedsamtsbezirke im Bezirk des Amtsgerichts Landstuhl und die in diesen Bezirken ernannten Schiedspersonen ergeben sich aus dem nachfolgenden Verzeichnis:
Schiedsamtsbezirk Schiedsperson Vertreter
VG Landstuhl Wüst Paul Bohl Karl-Heinz
Tel. 06371/ 830
- Bann
- Hauptstuhl
- Kindsbach
- Landstuhl (Stadt)
- Mittelbrunn
- Oberarnbach
VG Bruchmühlbach-Miesau Kappel Peter Löb-Kramer Ulrike
Tel. 06372/ 922 000
- Bruchmühlbach-Miesau
- Gerhardsbrunn
- Lambsborn
- Langwieden
- Martinshöhe
VG Ramstein-Miesenbach Junker Paul Leßmeister Lothar
Tel. 06371/ 592 0
- Hütschenhausen
- Kottweiler-Schwanden
- Niedermohr
- Ramstein-Miesenbach
- Steinwenden
VG Schönenberg-Kübelberg Molter Ernst Bauer Stefan
Tel. 06373/ 504 0
- Altenkirchen
- Brücken
- Dittweiler
- Frohnhofen
- Gries
- Ohmach
- Schönenberg-Kübelberg
VG Waldmohr Feuerpeil Norbert Kempf Regina
Tel. 06373/ 503 0
- Breitenbach
- Dunzweiler
- Waldmohr
