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Wir über uns


Das Amtsgericht Linz am Rhein ist als Gericht der sogenannten �Ordentlichen Gerichtsbarkeit"

(§ 12 GVG) für die Bewohner des nördlichen Teils des Kreises Neuwied zuständig.

Die ca. 68000 (Stand 30.06.2000) sogenannten Gerichtseingesessenen verteilen sich auf die Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel.

Die Amtsgerichte sind zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Strafsachen.
Zu dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen die Nachlass- und Betreuungssachen.
Das zum Amtsgericht gehörende Grundbuchamt weist alle rechtlichen Verhältnisse der im Bezirk liegenden Grundstücke nach.
(Für Fragen nach Größe, Abmessung und Lage der Grundstücke ist das Katasteramt in Neuwied zuständig).
In der Zwangsvollstreckungsabteilung wird mit staatlichen Zwangsmaßnahmen den Gläubigern geholfen, ihre Rechte gegen säumige Schuldner durchzusetzen. 
Zuständig dafür sind die Gerichtsvollzieher des Bezirks des AG Linz am Rhein, 

Gerichtsvollzieherin Desirée Pommé
Obergerichtsvollzieher Roman Fein
Obergerichtsvollzieher Dieter Kirf
Justizsekretär als Gerichtsvollzieher Thorsten Kreuder

Wer für welchen Bezirk zuständig ist und die Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher können beim Amtsgericht - Gerichtsvollzieherverteilerstelle- erfragt werden, Tel.: 02644/947-102.

Auch die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Grundstücke, Häuser) wird bei dem Amtsgericht Linz durchgeführt, sofern das Grundstück in unserem Bezirk liegt.

Sofern Sie konkrete Fragen dazu haben, welcher Mitarbeiter für Sie zuständig ist, ist eine Rückfrage bei unserem Wachtmeister/Justizhelfer unter der Rufnummer 02644/947-0 möglich.

Für Insolvenzverfahren ist für den Kreis Neuwied allein das Amtsgericht in Neuwied zuständig.

Den am Amtsgericht tätigen 6 Richterinnen und Richtern und den 7 Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern stehen zur Erledigung ihrer Aufgaben weitere 23 Mitarbeiter zur Verfügung.


�Schlichten ist besser als richten"

Für die Bereiche aller Verbandsgemeinden des Bezirks sind Schiedspersonen bestellt, die sowohl für bürgerliche Rechtstreitigkeiten als auch in Strafsachen geringer Bedeutung für Sie (kostengünstig) schlichtend tätig werden können, ohne daß dazu das Amtsgericht angerufen werden muß.

Schiedspersonen:

Verbandsgemeinde

mit den Gemeinden

zuständiger Schiedsmann Stellvertreter
Linz am Rhein
  • Stadt Linz am Rhein
  • Dattenberg
  • Kasbach-Ohlenberg
  • Leubsdorf
  • Ockenfels
  • St. Katharinen
  • Vettelschoß

Werner Schlichting

Giersberg 17

53547 Dattenberg

Telefon: 02644/3537

Silvana-Sandra Jöring,

Ohlenberger Weg 32

53545 Ockenfels

Telefon:

02644/602492 (privat), 

Asbach I
  • Asbach
  • Buchholz

Heinz-Werner Engels

Oberscheid-Wallauer-Str. 5

53567 Buchholz

Telefon: 02683/6917
Johann Strassner
Asbach II
  • Neustadt Wied 
    (mit allen Ortsteilen) 
  • Windhagen

Johann Strassner

Auf dem Heckerfeld 16

53578 Windhagen

Telefon: 02645/4353

Heinz-Werner Engels
Bad Hönningen I
  • Bad Hönningen
  • Hammerstein
  • Rheinbrohl

Rolf Zimmermann

Zum Kronenborn 12

53557 Bad Hönningen

Telefon: 02635/1078
Anette Boden-Marunga
Bad Hönningen II
  • Leutesdorf

Anette Boden-Marunga

Krautsgasse 13

56599 Leutesdorf

Rolf Zimmermann
Unkel
  • Stadt Unkel
  • Bruchhausen
  • Erpel
  • Rheinbreitbach

Elisabeth Barth
Fritz-Henkel-Straße 34
53572 Unkel
02224/4774


Adelheid Anna Gisevius
Im Sand 81
53619 Rheinbreitbach
02224/9010155



Die Sprechzeiten und Erreichbarkeiten der Schiedspersonen erfragen Sie bitte über die jeweils zuständige Verwaltung der Verbandsgemeinden.

Das Ministerium der Justiz hat zur Zuständigkeit der Schiedspersonen eine sehr informative Broschüre herausgegeben, die Sie über das Ministerium, das Amtsgericht oder über das Internet (E-Mail: pressejm.mjv.rlp.de) erhalten können.
 

Über die Stadt Linz am Rhein


Die Stadt Linz am Rhein -Sitz des Amtsgerichts- hat als Gerichtsstandort eine lange Tradition.

Das im schönsten Teil des Mittelrheintals gelegene Linz wird urkundlich erstmals 874 erwähnt. 1320 wurden die Stadtrechte verliehen. Damit hatte Linz sein �Stadtgericht".

Nachdem die Rheinlande 1815 an Preussen kamen, wurde die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und neu geordnet. Zunächst war in Linz ein Untergericht des Justizsenats zu Ehrenbreitstein eingerichtet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden Amtsgerichte gebildet. Im heutigen Zuständigkeitsbereich des Gerichts wurden in Linz und in Asbach Amtsgerichte geschaffen. Später wurden dann die Amtsgerichte zusammengelegt mit alleinigem Standort in Linz am Rhein.

Das Amtsgericht Linz gehört zum Bezirk des Landgerichts Koblenz.
Das Landgericht Koblenz seinerseits gehört zum Zuständigkeitsbereich des
Oberlandesgerichts in Koblenz.

Dieses Bild zeigt ein Gerichtszimmer des Amtsgerichts Linz am Rhein

Zwangsversteigerung:

Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten

Der Verkehrswert des Versteigerungsobjektes wird durch das Gericht festgesetzt.

Die Festsetzung erfolgt aufgrund des Gutachtens eines Sachverständigen, der vom Gericht beauftragt wurde. 

Das Gutachten kann während der Geschäftsstunden auf der Geschäftsstelle der Zwangsversteigerungsabteilung (II. Stock, Zimmer 204) eingesehen werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit das Gutachten unter der Internetadresse

http://www.hanmark.de/

ab der vierten Woche vor dem Termin einzusehen.

Eine Besichtigung des Versteigerungsobjektes kann das Gericht nicht vermitteln.

Gebote können nur im Versteigerungstermin abgegeben werden.

Grundsätzlich sind 50 % des festgesetzten Verkehrswertes als untere Grenze anzusehen.

Gegebenfalls kann (bei entsprechendem Antrag eines Berechtigten) der Zuschlag im ersten Versteigerungstermin nur dann erteilt werden, wenn 70% des Verkehrswertes geboten wurden.

Wenn in einem ersten Versteigerungstermin der Zuschlag versagt wurde, weil die abgegebenen Gebote unter der 5/10 bzw. 7/10-Wertgrenze lagen (§§ 85a, 74a ZVG), kann in einem zweiten Termin der Zuschlag nicht aus den gleichen Gründen versagt werden. Bei diesen Versteigerungsterminen erfolgt dann ein besonderer Hinweis.

Bieter müssen sich im Versteigerungstermin durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. 

Soll für nicht im Versteigerungstermin anwesende Dritte geboten werden - dies gilt auch für den Ehegatten -, muss eine öffentlich beglaubigte Vertretungs- und Bietvollmacht vorgelegt werden, die dem Bietenden gestattet, für den Vertretenen Gebote abzugeben.

Firmenvertreter müssen Ihre Vertretungsberechtigung durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachweisen.

Bieter müssen damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird. Die Sicherheitsleistung kann durch von der Landeszentralbank bestätigte Schecks oder Verrechnungsschecks berechtigter Kreditinstitute mit einer Mindestvorlagefrist die nicht vor dem vierten Tag nach dem Versteigerungstermin abläuft oder durch selbstschuldnerische Bürgschaften berechtigter Kreditinstitute geleistet werden.

Bargeld kann als Sicherheitsleistung nicht angenommen werden.

Weitergehende Auskünfte erhalten Sie über Ihre Hausbank, die Ihnen auch die Sicherheitsleistung beschafft. Sparbücher, Euro-Schecks, Wertpapiere oder sonstige Sicherheiten sind als Sicherheit nicht zugelassen.

Neben dem Gebot sind von dem Ersteher die Gerichtskosten für die Erteilung des Zuschlags, die Gerichtskosten für die Eintragung im Grundbuch und die Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Die Höhe der Gerichtskosten für die Erteilung des Zuschlags und der Grunderwerbsteuer richtet sich nach der Höhe des Meistgebotes. Die Gerichtskosten für die Eintragung im Grundbuch werden nach dem Verkehrswert bzw. nach dem höheren Gebot berechnet.

Der Ersteher muss das Gebot, abzüglich einer im Termin bereits unter Verzicht auf die Rücknahme geleisteten Sicherheit, von der Erteilung des Zuschlags an mit 4 % verzinsen.

Die Bietzeit, also der Zeitraum von der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bis zum Schluss der Versteigerung, beträgt mindestens 30 Minuten (früher: 1 Stunde).

Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise über den grundsätzlichen Verfahrensablauf gegeben werden können.

Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen.

Alle für den Interessenten wichtigen Angaben und die Versteigerungsbedingungen werden im Versteigerungstermin bekannt gegeben und eingehend erörtert

Die Geschäftsstelle der Zwangsversteigerungsabteilung erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:

02644 � 947121,

02644 � 947120

Handels- und Vereinsregister
Seit dem 17.10.05 ist das Amtsgericht in Montabaur für die Führung des elektronischen Handelsregisters und des Vereinsregisters zuständig.  Beim hiesigen Amtsgericht besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die elektronischen Register und die Fertigung von unbeglaubigten Ausdrucken aus dem jeweiligen Register.


Interessante Links zu Suchdiensten und Recherchemöglichkeiten:

www.justiz.de/Onlinedienste

www.justiz.de

www.bmj.bund.de

www.mjv.rlp.de