Mahngericht Mayen
| Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland |
Das automatisierte Mahnverfahren
| I. Allgemeines | |
| II. Zuständigkeit | |
| III. Mahnbescheidsantrag | |
| IV. Zulassungsverfahren | |
| V. Kosten für das Mahnverfahren | |
| VI. Informationsbroschüre |
| I. Allgemeines |
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Seit Anfang der 90'er Jahre werden alle Mahnverfahren im Land Rheinland-Pfalz bei der Zentralen Mahnabteilung des Amtsgerichts Mayen maschinell bearbeitet. |
| II. Zuständigkeit |
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Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Mahnbescheidsanträgen richtet sich nach dem Wohn- bzw. Firmensitz des Antragstellers. |
| III. Mahnbescheidsantrag |
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1. Belegantrag 2. Online Mahnantrag Der Online-Mahnantrag ermöglicht mit einem interaktiven Antragsformular die elektronische Antragstellung für jeden Bürger. Eine Vielzahl automatischer Plausibilitätsprüfungen hilft dabei, die im Antrag geforderten Angaben korrekt zusammen zu stellen. Die Anträge können in Formulare gedruckt werden, als maschinenlesbarer Barcode ausgedruckt oder (Signaturkarte vorausgesetzt) online per EGVP übermittelt werden. Den Online Mahnantrag erreichen Sie unter der Adresse www.online-mahnantrag.de 3. Belegloser Antrag Weitere Informationen zum elektronischen Datenaustausch und Antragsformulare finden sie unter dem Menüpunkt Download. Sollten Sie Interesse an der Teilnahme am elektronischen Datenaustausch haben, setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Mitarbeitern des Gemeinsamen Mahngerichts in Verbindung: Bitte beachten Sie, dass folgende Mitarbeiter nur für EDV-Anfragen zur Verfügung stehen ! |
| Herrn Schülke (E-mail: Oliver.Schuelke@ko.mjv.rlp.de, Tel.: 02651/403-146) bzw. |
| Herrn Weisenfeld (E-mail: Manuel.Weisenfeld@ko.mjv.rlp.de, Tel.: 02651/403-181). |
| Herrn Braun (E-mail: Dirk.Braun@ko.mjv.rlp.de, Tel.: 02651/403-216). |
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Diese können Ihnen die zusätzliche Unterlagen (Hardware-, Softwarebeschreibung, Konditionen, Datensatzbeschreibungen etc.) zukommen lassen und werden auch gerne die sich daraus ergebenden Fragen beantworten. |
| IV. Zulassungsverfahren: |
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Elektronischer Datenaustausch (EDA-Verfahren)
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| V. Kosten für das Mahnverfahren |
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Mit dem Eingang des Mahnbescheidsantrages bei Gericht entstehen Kosten für den Antragsteller in Form einer Verfahrensgebühr. Diese richtet sich nach der Höhe des Streitwertes. Gerichts- und Anwaltsgebühren können unter folgendem Link online mittels eines Kostenrechners errechnet werden. |
| VI. Informationsbroschüre "Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren" |
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In dieser Broschüre wird der Ablauf des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens einschließlich aller dabei eingesetzten Formulare beschrieben.
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