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Startseite  >  Gerichte  >  Ordentliche Gerichte  >  Amtsgerichte  >  Mayen  >  Wegbeschreibung

Wegbeschreibung


 Bei Anfahrt über die BAB A 48:

Sie verlassen die Autobahn an der Ausfahrt Mayen und fahren Richtung Mayen. Sie halten sich immer geradeaus (Polcher Straße), bis Sie in der Stadt an eine Kreuzung mit Ampelanlage kommen. Hier können Sie nur nach links oder rechts abbiegen.

Sie fahren rechts in die St.-Veit-Straße (teilweise Einbahnstraße). Die Straße steigt nach ca. 400 m steil an und Sie sehen links eine Kirche und rechts das Amtsgericht (Haupteingang).

Die Parkmöglichkeiten sind begrenzt.

Gegenüber dem Amtsgericht (an der Kirche) befinden sich, am Straßenrand, einige Parkplätze (Parkzeit höchstens 2 Stunden). Sie haben auch die Möglichkeit noch ca. 150 Meter weiter geradeaus zu fahren und in die nächste Straße rechts abzubiegen (Friedrich-Ebert-Straße). Hier folgen Sie der Beschilderung "Amtsgericht". Sie gelangen sodann in die Straße "Bannerberg" (teilweise Einbahnstraße). Der Haupteingang befindet sich in der St-Veit-Str. 38.

 Bei Anfahrt über BAB A 61

Sie verlassen die Autobahn an der Ausfahrt Mendig und folgen der Beschilderung Mayen. Sie fahren immer geradeaus Richtung Stadtmitte. Sie fahren zweimal durch einen Kreisverkehr, an einer Schell-Tankstelle, einer MHT-Tankstelle vorbei und gelangen zu einem Fußgängerüberweg mit Ampelanlage. Hiernach biegen Sie nach links in die zweite Straße (Friedrich-Ebert-Straße) und folgen der Beschilderung "Amtsgericht".

Sie gelangen sodann in die Straße "Bannerberg" (teilweise Einbahnstraße). Der Haupteingang befindet sich in der St-Veit-Str. 38.

 

 Barrierefreier Zugang

 

Wenn Sie einen barrierefreien Zugang benötigen (Zugang mit Rollstuhl über Treppenlift möglich), benutzen Sie bitte den Eingang in der Straße "Bannerberg".

 

 

 

 Lageplan

 

Copyright © 2000

Auf einen Lageplan des Amtsgerichts / Mahngerichts Mayen leiten wir Sie über den nachfolgenden Button.


Unterhalb des erscheinenden Lageplans wird Ihnen auch die Möglichkeit geboten, einen Routenplaner - mit vorbelegter Adresse unserer Behörde - aufzurufen.