Aktuell
Änderungen zum 01.01.2012
- Im Zuge der rheinland-pfälzischen Kommunal- und Verwaltungsreform ändert sich die örtliche Zuständigkeit erster Instanz im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Ortsgemeinde Trittenheim zum 01.01.2012.
Die bisherige Zuständigkeit von dem Amtsgericht Bernkastel-Kues, bzw. Amtsgericht Wittlich in Insolvenzverfahren, geht auf das Amtsgericht Trier über.
- Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regeln zum Kontopfändungsschutz. Für gepfändete Girokonten besteht nach dem Jahreswechsel kein Pfändungsschutz mehr, wenn nicht bis Ende Dezember das Girokonto in ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umgewandelt wurde. Alle, die von Kontopfändung betroffen oder bedroht sind, sollten sich deshalb umgehend mit ihrer kontoführenden Bank oder Sparkasse in Verbindung setzen.