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Wir über uns


Geschichte
Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 wurden im Bezirk des Landgerichts Trier 16 Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Trier, eingerichtet. Dieses setzte die Tätigkeit des seit Anfang des 19. Jahrhunderts bestehenden Friedensgerichts fort. Dieses Friedensgericht hatte zuvor die kurfürstliche Gerichtsbarkeit abgelöst.
Das Land- und Amtsgericht und auch die Staatsanwaltschaft Trier waren bis Ende 1944 im sogenannten "Lambertinum" untergebracht, welches durch Kriegseinwirkung im Dezember 1944 vollständig zerstört wurde. Nach vorübergehender Unterbringung in anderen Dienstgebäuden konnte, zusammen mit dem Landgericht, 1954 das heutige Gerichtsgebäude bezogen werden, welches 1966 wesentlich erweitert und modernisiert wurde.
Personal
Bei dem Amtsgericht Trier sind derzeit beschäftigt:
  • 19 Richter
  • 18 Rechtspfleger
  • 31 Geschäftsstellenverwalter - mittlere Justizbeamte -
  • 30 Justizangestellte
  • 07 Gerichtsvollzieher

 

Zuständigkeitsbereich

  • Zivil- und Wohnungseigentumssachen
  • Familiensachen
  • Strafsachen (Einzelrichter, Jugendrichter, Jugendschöffengericht und Schöffengericht)
  • Bußgeld- und Erzwingungshaftsachen
  • Haftgericht für den Bezirk des Landgerichts Trier
  • Landwirtschaftssachen (auch für die Bezirke der Amtsgerichte Hermeskeil und Saarburg)
  • Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Insolvenzsachen (auch für die Bezirke der Amtsgerichte Hermeskeil und Saarburg)
  • allgemeine Zwangsvollstreckungssachen
  • Nachlasssachen
  • Grundbuchsachen
  • Vormundschafts- und Betreuungssachen, sowie sonstige Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Personenstandssachen (für den Bezirk des Landgerichts Trier)


Schiedsmannwesen
Dem Amtsgericht Trier gehören derzeit 15 Schiedsfrauen und -männer an. Die Zuständigkeit und Anschriften der Schiedspersonen können Sie bei der Verwaltungsgeschäftsstelle erfahren.