Gerichte des Oberlandesgerichtsbezirks Zweibrücken
Die örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte stellt sich wie folgt dar.
Landgerichtsbezirk Frankenthal in der Pfalz
- Der Bezirk des Amtsgerichts Bad Dürkheim umfasst die Stadt Bad Dürkheim sowie die Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim und Wachenheim an der Weinstraße.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) umfasst die Stadt Frankenthal (Pfalz), die Gemeinden Bobenheim-Roxheim und Lambsheim sowie die Verbandsgemeinde Heßheim.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Grünstadt umfasst die Stadt Grünstadt sowie die Verbandsgemeinden Grünstadt-Land und Hettenleidelheim.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein umfasst die Stadt Ludwigshafen am Rhein, die Gemeinden Altrip, Limburgerhof, Mutterstadt und Neuhofen sowie die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim und Maxdorf.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße umfasst die Stadt Neustadt an der Weinstraße, die Gemeinde Hassloch sowie die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz).
- Der Bezirk des Amtsgerichts Speyer umfasst die Städte Schifferstadt und Speyer, die Gemeinden Böhl-Iggelheim und Römerberg sowie die Verbandsgemeinden Dudenhofen und Waldsee.
Landgerichtsbezirk Kaiserslautern
- Der Bezirk des Amtsgerichts Kaiserslautern umfasst die Stadt Kaiserslautern sowie die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Hochspeyer, Kaiserslautern-Süd, Otterbach, Otterberg und Weilerbach
- Der Bezirk des Amtsgerichts Kusel umfasst die Verbandsgemeinden Altenglan, Glan-Münchweiler, Kusel, Lauterecken und Wolfstein.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Rockenhausen umfasst die Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel, Eisenberg (Pfalz), Göllheim, Kirchheimbolanden, Rockenhausen und Winnweiler.
Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz
- Der Bezirk des Amtsgerichts Germersheim umfasst die Stadt Germersheim sowie die Verbandsgemeinden Bellheim, Lingenfeld und Rülzheim.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Kandel umfasst die Stadt Wörth am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Hagenbach, Jockgrim und Kandel.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Landau in der Pfalz umfasst die Stadt Landau in der Pfalz sowie die Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim, Landau-Land, Maikammer und Offenbach an der Queich.
Landgerichtsbezirk Zweibrücken
- Der Bezirk des Amtsgerichts Landstuhl umfasst die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Pirmasens umfasst die Stadt Pirmasens sowie die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land, Rodalben, Thaleischweiler-Fröschen und Waldfischbach-Burgalben.
- Der Bezirk des Amtsgerichts Zweibrücken umfasst die Stadt Zweibrücken sowie die Verbandsgemeinden Wallhalben und Zweibrücken-Land.
