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Startseite  >  Staatsanwaltschaften  >  StA Trier  >  Presse  >  Strafverfahren wegen Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern - 1. Folgemitteilung

Strafverfahren wegen Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern - 1. Folgemitteilung

Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Trier erhebt gegen einen 37 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Anklage zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Trier wegen zahlreicher Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Nach dem Ergebnis der von dem Bundeskriminalamt, der Kriminalinspektion Mayen und der Kriminalinspektion Wittlich geführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft Trier den Angeschuldigten für hinreichend verdächtig, sich in der Zeit von Juni 2002 bis Juni 2009 in 18 Fällen verschiedener schwerer Sexualstraftaten schuldig gemacht zu haben.

1.
Ende des Jahres 2005 lernte der Angeschuldigte eine kinderreiche Familie aus dem Raum Kelberg kennen, zu der auch im November 1998 geborene Zwillinge gehörten. Es besteht der Verdacht, dass der Angeschuldigte die Jungen in der Folgezeit in 15 Fällen in zum Teil schwerwiegender Weise missbraucht hat. Tatorte der Handlungen waren das Elternhaus der Kinder, die Wohnung des Angeschuldigten in Mayen, aber auch eine Jugendherberge in Koblenz sowie andere Orte. 11 der Taten zeichnete der Angeschuldigte mit einer Videokamera auf. Die Dateien gelangten auf im Einzelnen noch nicht nachvollzogenen Wegen in das Internet. Nachdem Kopien der Dateien in den Besitz des Bundeskriminalamtes gelangt waren, erfolgte am 05.08.2009 eine Veröffentlichung von Auszügen in der Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“, die zur Ermittlung des Angeschuldigten führte.

2.
Daneben begründen die Ermittlungen den Verdacht, dass der Angeschuldigte drei weitere Kinder beziehungsweise Jugendliche, die er als Sporttrainer oder Musiklehrer kennen gelernt hatte, missbraucht hat. Auch hier stellte er in einem Fall eine Videoaufzeichnung her.

Der Angeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen der Anklageschrift nicht eingelassen.

3.
Wegen zwei weiterer konkreter Verdachtsfälle, die sich aus dem bei dem Angeschuldigten gefundenen beziehungsweise sichergestellten Video- und Bildmaterial ergeben, konnten die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen werden. Sie laufen ebenso weiter wie Befragungen in den Sportvereinen und dem Musikverein, in denen der Angeschuldigte tätig war. Wann diese Ermittlungen abgeschlossen werden können, steht noch nicht fest. Über einen Termin zur Hauptverhandlung wird die zuständige Strafkammer erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Der Unterzeichner steht heute um 14:00 Uhr im Gebäude der Staatsanwaltschaft Trier, Irminenfreihof 10, für ergänzende Fragen im Rahmen eines Pressegespräches zur Verfügung. Wenn Sie hieran teilnehmen möchten, bitte ich bis um 12:00 Uhr um Mitteilung unter der Telefonnummer 0651-4663309.

gez.( Dr. Brauer )
Leitender Oberstaatsanwalt

Datum:13.10.2009
Herausgeber:Staatsanwaltschaft Trier

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