Landgericht Trier
Justizstraße 2, 4, 6
54290 Trier
Postfach 2580
54215 Trier
Telefon: 0651/466-0
Telefax: 0651/466-1900
E-Mail: lgtr@ko.mjv.rlp.de
Behördenleiter:
Wolfgang Krämer, Präsident des Landgerichts
Vertreter:
Dr. Manfred Grüter, Vizepräsident des Landgerichts
Mediensprecher:
Günther Köhler, Richter am Landgericht
Tel.: 0651/466-1113
Fax: 0651/466-1901
Vertreterin:
Corinna Kraus, Richterin
Tel.: 0651/466-1114
Fax: 0651/466-1901
Geschäftsleiter:
Günter Reicherz, Justizamtsrat
Tel.: 0651/466-1105
Fax: 0651/466-1901
Vertreter:
Alfred Lobüscher, Justizoberamtsrat
Tel.: 0651/466-1106
Fax: 0651/466-1901
Bewährungshilfe:
Schönbornstraße 1b
54295 Trier
Tel.: 0651/466-2220 oder 2310
Fax: 0651/466-2900
Fax: 0651/466-2900
Kernarbeitszeit:
Mo bis Do: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Fr: 09:00 bis 13:00 Uhr
Bankverbindung:
Postbank Ludwigshafen
Bankleitzahl: 545 100 67
Konto - Nr.: 279 016 79
Nachtbriefkasten:
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.
Der Nachtbriefkasten des Landgerichts Trier befindet sich links neben der Eingangstür des Haupteingangs.
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages.
Der Nachtbriefkasten des Landgerichts Trier befindet sich links neben der Eingangstür des Haupteingangs.
Wichtiger Hinweis:
Aus rechtlichen und technischen Gründen ist es nicht möglich, per E-Mail beim Landgericht Trier Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich auf dem Postweg, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle) vorgenommen werden.
