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Wichtiger Hinweis
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich auf dem Postweg, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (Rechtsantragstelle) vorgenommen werden.