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Startseite  >  Gerichte  >  Fachgerichte  >  Arbeitsgerichte  >  Mediation
Letzte Änderung: 31.05.2011

Mediation bei den Gerichten für Arbeitssachen in Rheinland-Pfalz

Erläuterungen zum Mediationsverfahren


Die Gerichte für Arbeitssachen in Rheinland-Pfalz bieten die Möglichkeit, anhängige Rechtsstreite im Wege der Mediation gütlich beizulegen.

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung besonders geschulter Mediatorinnen  und Mediatoren ihren Konflikt selbständig und in eigener Verantwortung lösen können. Dafür stehen bei den Gerichten für Arbeitssachen besonders geschulte Richterinnen und Richter aus der Arbeitsgerichtsbarkeit zur Verfügung.

Die Mediatorinnen und Mediatoren vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; sie beschränken sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

In fast jedem Konflikt lässt sich eine - oftmals verborgene - Lösung finden, die für alle Beteiligten akzeptabel oder sogar besonders günstig sein kann. Mediation ist die Kunst, diese Lösung zu finden. Die Mediatorinnen und Mediatoren bedienen sich eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.

Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt oder Verbandsvertreter?

Die Mediatorinnen und Mediatoren erteilen den Parteien in der Regel keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertung oder Einschätzung der Aussichten der Rechtsverfolgung vor. Da das Recht aber unverzichtbarer Bestandteil der Mediation ist, ist es empfehlenswert, dass die Beteiligten im Mediationsverfahren von rechtskundigen Vertretern unterstützt werden. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Verbandsvertreter helfen den Parteien im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.

Welche Chancen bietet die Mediation während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens?

Während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens kann die Mediation für die Streitparteien in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein.

  • Im Rahmen der Mediation steht ausreichend Zeit zur Verfügung, um die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten herausarbeiten und berücksichtigen zu können.
  • Im Mittelpunkt der Mediation stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
  • Durch die Mediation können auch weitere Konflikte, welche die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt und eine Gesamtlösung gesucht werden.
  • Die Mediation ist nicht öffentlich und vertraulich.

Was kostet die Mediation? 

Durch die Mediation selbst entstehen keine zusätzlichen Gerichts- oder Anwaltsgebühren.

Was wird aus dem ursprünglichen Rechtsstreit?

Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann - je nachdem was die Parteien vereinbart haben - beendet, indem die Parteien ihre Vereinbarung als gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben oder indem die Klage zurückgenommen wird. Scheitert die Mediation, wird das ursprüngliche Verfahren fortgesetzt, so dass das Mediationsverfahren, auch wenn es ohne Erfolg geblieben ist, keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das dann weiter notwendige gerichtliche Verfahren hat.

Kontakte

Für weitere Informationen stehen Ihnen bei den Gerichten für Arbeitssachen in Rheinland-Pfalz folgende ausgebildeten Mediationsrichter zur Verfügung:

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Maria Vonderau
Telefon: 06131 141-9603

Arbeitsgericht Kaiserslautern
Richter am Arbeitsgericht Dr. Stefan Luczak
Telefon: 0631 3721-506

Arbeitsgericht Koblenz
Richter am Arbeitsgericht Dr. Marko Bratz
Telefon: 0261 1307-20603

Arbeitsgericht Ludwigshafen
Richterin am Arbeitsgericht Stefanie Dunker
Telefon: 0621 59605-26

Arbeitsgericht Mainz
Richterin am Arbeitsgericht Carmen Krol-Dickob
Telefon: 06131 141-9767

Arbeitsgericht Trier
Direktorin des Arbeitsgerichts Uta Lenz
Telefon: 0651 466-8113