Rechtsantragstelle des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
Informationen über die Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nimmt Klagen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz (z.B. Anträge auf Aussetzung der Vollziehung) zur Niederschrift entgegen und ist bei deren Formulierung behilflich. Eine Rechtsberatung darf durch den Antragsdienst nicht erfolgen.
Hinweis: Es werden keine Beratungshilfescheine in finanzgerichtlichen Verfahren ausgestellt
Eine Antragsaufnahme ist möglich von Mo - Do: 9.00 - 12.00, und von 13.30 - 15.30, sowie an Freitagen: 9.00 - 12.00
Bringen Sie bitte zur Antragsaufnahme die bereits ergangenen Bescheide - auch Einspruchsentscheidungen - mit.
