Elektronischer Rechtsverkehr beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Allgemeine Informationen
Elektronischen Rechtsverkehr am Finanzgericht Rheinland-Pfalz seit 14. März 2006Durch die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr auf Grundlage des § 52 a Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung wurden die Voraussetzungen für eine umfassende elektronische Kommunikation und Information im Verfahren vor dem Finanzgericht geschaffen. Im elektronischen Rechtsverkehr kann auch beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz schnell und unkompliziert per E-Mail rechtswirksam Klage erhoben werden. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Gericht kann ebenfalls auf diese Weise erfolgen, so dass einfach per E-Mail alle Anträge gestellt, Schriftsätze eingereicht sowie vom Gericht übermittelte Dokumente empfangen werden können. Die elektronische Übermittlung ist denkbar einfach:
1. Die Dokumente, die Sie dem Gericht übermitteln möchten, müssen regelmäßig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
2. Für die Übermittlung der Dokumente an das Gericht stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
- per E-Mail an den elektronischen Gerichtsbriefkasten (gbk.fg@fg.mjv.rlp.de) des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
- per OSCI (z.B. Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach -EGVP-)
- per Web-Upload
Nähere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Internetseite http://www.erv.justiz.rlp.de/.
Weitere Informationen zu den Bearbeitungsvoraussetzungen sind auf der Internetseite http://www.mjv.rlp.de/Ministerium/Elektronischer-Rechtsverkehr/ERV-Voraussetzungen/ zu finden.
3. Nach einer erfolgreichen Übermittlung der Dokumente erhalten Sie eine technische Eingangsbestätigung.
Die Dokumente müssen in allgemein gebräuchlichen Dateiformaten vorliegen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, damit diese gelesen werden können und ihre Authentizität gewährleistet ist. Zur Verschlüsselung steht der öffentliche Schlüssel zum Download bereit.
Für den sonstigen E-Mailverkehr ist der allgemeine Gerichtsbriefkasten mit der Adresse poststelle@fg.mjv.rlp.de zu verwenden, da nur dort unverschlüsselte und unsignierte Dokumente weiterverarbeitet werden können.
Mit der web-basierenden elektronischen Verfahrensstandabfrage wurde eine Informationsmöglichkeit unter einem erweiterungsfähigen Portal (http://www.justiz-rlp-portal.de/) geschaffen. Teilnehmer des elektronischen Rechtsverkehrs können damit rund um die Uhr Informationen über den Stand des Verfahrens im Internet abrufen, so dass in Zukunft eine schriftliche oder telefonische Nachfrage bei der Geschäftsstelle des Gerichts entbehrlich ist.
-> Ergänzende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr
-> Öffentlicher Schlüssel des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (zip Datei)
