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Geschäftsverteilung 2012 Jahresbericht 2010 Organigramm Oktober 2012
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz ist in der dreistufigen Gliederung der Sozialgerichtsbarkeit das einzige zweitinstanzliche Sozialgericht in Rheinland-Pfalz. Es entscheidet als solches über die Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der vier rheinland-pfälzischen erstinstanzlichen Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier.
Die Leitung des Gerichts liegt in den Händen des Präsidenten des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz Ernst Merz. Sein Vertreter ist Vizepräsident des Landessozialgerichts Dr. Werner Follmann.
Die Zuständigkeit der einzelnen Senate und deren Besetzung bestimmt sich nach dem vom Präsidium des Gerichts beschlossenen Geschäftsverteilungsplan. Bei dem Landessozialgericht gehen jährlich etwa 2.700 Verfahren ein. Ein Berufungsverfahren bei dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz dauert durchschnittlich elf Monate.
Nähere Informationen zur Tätigkeit des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz finden Sie im Jahresbericht 2010 sowie auf dieser Website unter Pressemitteilungen und Die Sozialgerichtsbarkeit stellt sich vor. Seine Entscheidungen veröffentlicht das Landessozialgericht im Internet unter www.sozialgerichtsbarkeit.de und auf dieser Website unter Rechtsprechung.
Die nachfolgenden Veröffentlichungen werden von uns im PDF-Format angeboten.
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Eine Auswahl von entsprechenden Programmen erhalten Sie über Internet-Suchmaschinen.
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Geschäftsverteilung LSG 2012 (62 KB) |
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Organigramm Januar 2012 (51 KB) |
