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Dieses Bild zeigt einen dem Mediationsgedanken entsprechenden symbolischen Handschlag
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Mediation

am Sozialgericht Mainz


Den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens bietet die rheinland-pfälzische Sozialgerichtsbarkeit neben der richterlichen Streitentscheidung und dem gerichtlichen Vergleich die Möglichkeit der Streitbeilegung durch die Durchführung eines Mediationsverfahrens an.

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die am Konflikt Beteiligten ihren Konflikt selbst und einvernehmlich auf der Basis gegenseitigen Verständnisses mit Blick auf ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse zu lösen versuchen. Dabei hilft eine Mediationsrichterin oder ein Mediationsrichter, der das Verfahren strukturiert und steuert. Die Mediationsrichterin oder der Mediationsrichter treffen selbst keine Entscheidung in der Sache. Sie unterstützen als allparteiliche Dritte die Erarbeitung einer eigenverantwortlichen und zukunftsorientierten Konfliktlösung durch die Beteiligten. Maßgeblich sind nicht die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits, sondern die Motive und Interessen der Beteiligten.

Die Mediationssitzungen sind nicht öffentlich. Der Mediator und die Beteiligten sichern Vertraulichkeit zu. Ein Mediationsverfahren verkürzt in der Regel das Gerichtsverfahren.

Für die Mediation sind grundsätzlich Verfahren aus allen Rechtsgebieten geeignet. Es fallen für das Mediationsverfahren keine zusätzlichen Gerichtskosten an.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die ausgebildete Mediationsrichterin am Sozialgericht Mainz gerne zur Verfügung:

Frau Gabriele Biehl,            Tel.: 06131-141-5408