Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht
Erweiterte Suche
Rheinland-Pfalz Logo
  • Aktuelles
  • Ministerium
  • Gerichte
    • zuständiges Gericht
    • Verfassungsgerichtshof
    • Ordentliche Gerichte
    • Fachgerichte
      • Verwaltungsgerichte
        • OVG Rheinland-Pfalz
          • Aktuell
          • Termine
          • Pressemitteilungen
          • Wir über uns
          • Elektronischer Rechtsverkehr
          • Forum Verwaltungs- gerichtsbarkeit
          • Internationale Zusammenarbeit
          • Bibliothek
          • Datenbank (ESOVGRP)
          • Entscheidungsversand
          • Publikationen
          • Mediation
          • Zeugenkontaktstelle
          • Ehrenamtliche Richterinnen und Richter
          • Ehrennadel 2010
          • Wegbeschreibung
          • Stellenangebote
          • Kontakt
        • VG Koblenz
        • VG Mainz
        • VG Neustadt
        • VG Trier
      • Arbeitsgerichte
      • Sozialgerichte
      • Finanzgericht
    • Bewährungs- und Gerichtshilfe
    • Elektronischer Rechtsverkehr
  • Staatsanwaltschaften
  • Justizvollzug
  • Verbraucherschutz
  • Landesrecht
  • Rechtsprechung
  • Service
  • Sitemap
  • Onlinehilfe
  • Kontakt zum Ministerium
  • Impressum
  • Datenschutz
  • www.rlp.de
Startseite  >  Gerichte  >  Fachgerichte  >  Verwaltungsgerichte  >  OVG Rheinland-Pfalz  >  Internationale Zusammenarbeit

Internationale Zusammenarbeit


Verwaltungsrechtsschutz in Bulgarien und der Ukraine

Es war die Auflösung der ehemaligen Sowjetunion Anfang der 1990er Jahre, die zu einer durchgreifenden Veränderung der politischen Großlage führte. Eine Neuorientierung der jetzt unabhängigen Staaten in allen gesellschaftlichen Bereichen stand an. Vorbilder hierfür wurden gesucht. Der Blick richtete sich auch auf die deutsche Rechtsordnung mit ihrem Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte: „Neuland“ für die Länder Mittel- und Osteuropas, die hier eines besonderen Engagements ihrer westlichen Partner bedürfen. Deshalb unterstützt die rheinland-pfälzische Verwaltungsgerichtsbarkeit die Reformstaaten schon seit Jahren auf deren Weg, einen wirksamen Verwaltungsrechtsschutz zu gewährleisten. Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter aus Rheinland-Pfalz stellen ihre Erfahrungen für den organisatorischen Aufbau von Verwaltungsgerichten zur Verfügung, beraten bei der Entwicklung eines europäischen Rechtsschutzstandards entsprechenden Verwaltungsprozessrechts, referieren bei Fortbildungsseminaren und begleiten Hospitationen ausländischer Richterinnen und Richter bei
rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichten.


Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger mit ukrainischen Gästen und Vertretern
der Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit dem neuen EU-Partner Bulgarien

Mit Blick auf den Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union am 01.01.2007 fanden bereits ein Jahr vorher bulgarisch-deutsche Juristentreffen statt. Am 20.12.2006 unterzeichneten der rheinland-pfälzische Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger und der damalige bulgarische Justizminister Prof. Dr. Georgi Petkanov in Sofia eine Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit. Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Bulgarien vereinbarten ebenfalls aufgrund einer Gemeinsamen Erklärung vom 11.08.2008 eine justizielle Zusammenarbeit. In Bulgarien sind mittlerweile das Oberste Verwaltungsgericht in Sofia und 28 erstinstanzliche Verwaltungsgerichte eingerichtet. Seit September 2007 besteht eine enge Kooperation zwischen den Gerichtsstandorten Plovdiv und Koblenz: Rheinland-pfälzische Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter haben das Verwaltungsgericht Plovdiv bereits mehrfach besucht; auch bulgarische Kolleginnen und Kollegen hielten sich beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und Verwaltungsgericht Koblenz auf. Im Jahr 2009 nahmen über 30 bulgarische Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter im Rahmen von Projekten der Europäischen Union an Fortbildungsveranstaltungen beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz teil.


Präsident Prof. Dr. K.-F. Meyer mit Richterinnen und Richtern des Obersten
Verwaltungsgerichts der Republik Bulgarien

Mit dem Verwaltungsgericht Veliko Tarnovo besteht seit September 2009 eine Kooperationsvereinbarung. Danach wird die bulgarische Justiz in dem Bestreben unterstützt, die aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Union folgenden Verpflichtungen zu erfüllen. Besondere Bedeutung kommt dem Verwaltungsrechtsschutz zu. Wirksamer Verwaltungsrechtsschutz ist in einem Rechtsstaat unerlässlich. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wacht über die Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht. Sie verhindert Willkür und Selbsthilfe. Der Bürger kann sein Recht vor Gericht erhalten und mit gerichtlicher Hilfe auch tatsächlich durchsetzen. Um diese Ziele zu erreichen, wurde vereinbart, dass an den Gerichtsstandorten Veliko Tarnovo und Koblenz Hospitationen zur Information und zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch stattfinden. Themen sind dabei unter anderem die Gerichtsorganisation, die bürgerfreundliche und effiziente Gestaltung des Verwaltungsprozesses, die Öffentlichkeits- und Medienarbeit, das Qualitätsmanagement, die Informationstechnik sowie wechselseitig interessierende Fragen des Europarechts.


Prof. Dr. K.-F. Meyer besucht das Verwaltungsgericht Veliko Tarnovo (Bulgarien)


EU-Projekte mit Bulgarien

Zusammenarbeit mit der Ukraine

Schon bald nach der Unabhängigkeit der Ukraine im Jahr 1991 wurden mit der Stiftung für Internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Kontakte dorthin geknüpft. Die IRZ-Stiftung unterstützt Staaten bei der Reformierung ihres Rechtssystems und Justizwesens. Ersten Gesprächen in Kiew im Jahre 1993, an denen damals bereits der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz teilnahm, folgten zahlreiche Fachgespräche, Konferenzen und gegenseitige Gerichtsbesuche. Gemeinsames Ziel war, allgemein anerkannte  Rechtsschutzstandards europäischer Rechtsordnungen auch in dem künftigen ukrainischen Verwaltungsprozessrecht zu gewährleisten. Die Überlegungen mündeten in Entwürfe einer ukrainischen Verwaltungsgerichtsordnung, zu denen Vertreter der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit gutachtlich Stellung genommen und die sie mit ukrainischen Juristen aus dem Justizministerium und Gerichten diskutiert haben.

Die beratende und unterstützende Begleitung der ukrainischen Gesetzgebungsarbeit fand ihren Abschluss mit dem Inkrafttreten des Gesetzbuches der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Ukraine zum 1. September 2005. An der Einführungskonferenz in Kiew am 29. September bis zum 2. Oktober 2005 nahmen auch Vertreter der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit teil. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes hat das Oberste Verwaltungsgericht der Ukraine mit Sitz in Kiew seine Rechtsprechungstätigkeit aufgenommen. Mittlerweile sind in allen Regionen erstinstanzliche Verwaltungsgerichte und Berufungsgerichte eingerichtet. Seit dem Jahr 2005 kommen jeweils eine Woche lang ukrainische Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter nach Koblenz, um das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und das Verwaltungsgericht Koblenz zu besuchen. Rheinland-Pfälzische Kolleginnen und Kollegen nehmen ebenfalls regelmäßig an Seminaren in der Ukraine teil. Auf diese Weise wurde der Erfahrungsaustausch weiter intensiviert. 2009 fand erstmals ein „Deutsch-Ukrainisches Kolloquium Verwaltungsprozess“ statt. Bei ihren Besuchen, die mit Hilfe der IRZ-Stiftung durchgeführt werden,  erhalten die ukrainischen Richterinnen und Richter einen vertieften Einblick in die Aufgaben und die Tätigkeit der rheinland-pfälzischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter. Von besonderem Interesse sind dabei prozessrechtliche Fragen, da die Verwaltungsprozessordnungen in der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine ähnlich sind.


Ukrainische Richter in einer Service-Einheit