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Wir über uns


Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist dreistufig aufgebaut (Verwaltungsgerichte - Oberverwaltungsgerichte - Bundesverwaltungsgericht). Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz befindet über die Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Koblenz, Mainz, Neustadt an der Weinstraße und Trier. In erster Instanz ist es zuständig für Normenkontrollen über die Gültigkeit von Satzungen sowie bestimmter Rechtsverordnungen und für Streitigkeiten, die technische Großverfahren betreffen. Außerdem sind ihm das Landesberufsgericht für Heilberufe sowie das Landesberufsgericht für Architektenberufe angegliedert.

Präsident des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ist Prof. Dr. Karl-Friedrich Meyer, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Herr Wolfgang Steppling.

Bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sind etwa 25 Richterinnen und Richter in insgesamt 12 Senaten sowie etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, den Serviceeinheiten, der Bibliothek sowie im Hausdienst tätig. Das Oberverwaltungsgericht führt darüber hinaus die Verwaltungsgeschäfte des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, der seinen Sitz im gleichen Gebäude hat.

Die Zuständigkeit der einzelnen Senate und deren Besetzung bestimmen sich nach dem vom Präsidium des Gerichts beschlossenen Geschäftsverteilungsplan. Ein Senat ist als gemeinsames Flurbereinigungsgericht für Rheinland-Pfalz und das Saarland tätig. Bei dem Oberverwaltungsgericht gehen jährlich etwa 1.500 Verfahren ein. Ein Berufungsverfahren bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz dauert durchschnittlich knapp fünf Monate, ein Eilverfahren etwa anderthalb Monate.

Ausgewählte Entscheidungen veröffentlicht das Oberverwaltungsgericht in der Amtlichen Sammlung, Fachzeitschriften, seiner eigenen Datenbank ESOVGRP sowie Datenbanken dritter Anbieter.

Weitere Hinweise erhalten Sie über die folgenden Links:

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  • Geschäftsverteilung
  • Justizverwaltung