Hinweise zur Praktikanten- und Referendarausbildung
Praktische Studienzeit
Beim Verwaltungsgericht Koblenz besteht die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit nach § 2 Abs. 3 JAG abzuleisten. Die Ausbildungsphasen liegen üblicherweise im März/April und September/Oktober eines jeden Jahres.
Die Anmeldefrist für die praktische Studienzeit läuft jeweils zum 15. Januar und 15. Juni eines jeden Jahres für die nachfolgende Ausbildungsphase ab.
Auf der Homepage des Landesprüfungsamtes für Juristen ist das Merkblatt des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur sowie des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über die Ableistung prak-tischer Studienzeiten für Studierende der Rechtswissenschaften und zur Anerkennung rechtswissenschaftlicher Studien im Ausland veröffentlicht.
Ein Anmeldeformular zur praktischen Studienzeit finden Sie hier.
Referendarausbildung
Anträge auf Zuweisung zur Ausbildung im Rahmen der Pflichtstation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind an den Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts zu richten (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 d, Abs. 2 JAPO). Ausbildungszusagen können seitens des Verwaltungsgerichts nicht abgegeben werden.
Gesuche um das erforderliche Einverständnis mit der Ausbildung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen der Wahlstation sind an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (www.ovg.mjv.rlp.de) zu richten.
Schülerpraktikum
Es besteht für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (ab 11. Schuljahr) die Möglichkeit, in Abstimmung mit der Schule ein Schülerpraktikum gemäß § 6 Abs. 1 Schulgesetz in Verbindung mit den für die einzelnen Schulformen erlassenen Lehrplänen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz beim Verwaltungsgericht Koblenz abzuleisten. Angesprochen sind die Schülerinnen und Schüler, die zumindest ein Jurastudium in Erwägung ziehen. Die Dauer beträgt ein bis zwei Wochen und ist mit der Verwaltungsleitung des Gerichts abzustimmen. Bewerbungen sind an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Koblenz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz zu richten.
Für weitere Fragen können Sie sich an
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