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Mediation



Das Verwaltungsgericht Mainz bietet den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens in geeigneten Fällen die Durchführung eines Mediationsverfahrens an. Dieses wird durch eine zur Mediatorin ausgebildete Richterin geleitet.

Die Mediation ist ein von dem anhängigen Rechtsstreit losgelöstes Verfahren, in dem die Beteiligten eine gemeinsame und an ihren individuellen Interessen und Bedürfnissen orientierte Lösung ihres Konfliktes anstreben. Außer in den Fällen, in denen eine Entscheidung durch das Gericht zwingend vorgesehen ist, ist in vielen Konflikten eine Lösung verborgen, die für beide Parteien akzeptabel und vorteilhaft ist. Die Mediatorin hilft ihnen, diese Lösung im Rahmen des rechtlich Möglichen und Zulässigen zu erarbeiten.

Kommt es zu einer solchen Lösung im Rahmen der Mediation, wird auch das Gerichtsverfahren einvernehmlich beendet. Wird die Mediation abgebrochen, so wird das Gerichtsverfahren in dem Stadium fortgesetzt, in dem es sich vor der Mediation befand. Die Anregung zu einem Mediationsverfahren kann von der zur Streitentscheidung berufenen Kammer oder von den Beteiligten selbst ausgehen. Ausführliche Informationen enthält das Merkblatt Mediation sowie der Flyer Mediation.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen zur Verfügung:

Richterin am Verwaltungsgericht Sabine Jahn-Riehl
Telefon: 06321/401 - 254