Hinweise zur Praktikanten- und Referendarausbildung
Praktische Studienzeit
Beim Verwaltungsgericht Mainz besteht die Möglichkeit eine praktische Studienzeit nach § 2 Abs. 3 JAG abzuleisten.
Die Anmeldefrist beim Verwaltungsgericht Mainz für die praktische Studienzeit läuft jeweils ab zum 15. Januar und 15. Juni eines jeden Jahres.
Die praktische Studienzeit findet im ersten Halbjahr 2012 in der Zeitvom 27.02.2012 bis 23.03.2012 statt.
Anmeldeformular zur praktischen Studienzeit
Merkblatt zur praktischen Studienzeit und
der Anerkennung rechtswissenschaftlicher Studien im Ausland
Referendarausbildung
Anträge auf Zuweisung zur Ausbildung im Rahmen der Pflichtstation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind an den Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts zu richten (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 d, Abs. 2 JAPO). Ausbildungszusagen können seitens des Verwaltungsgerichts nicht abgegeben werden.
Gesuche um das erforderliche Einverständnis mit der Ausbildung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen der Wahlstation sind an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (www.ovg.mjv.rlp.de) zu richten.
