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Zeugenkontaktstelle

beim Verwaltungsgericht Mainz


Was können wir für Sie tun?

Die Zeugenkontaktstelle unterstützt Zeuginnen und Zeugen im Sinne einer „ersten Hilfe“ durch „Rat und Tat“ vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten. Eine solche Hilfestellung kann etwa geboten sein, wenn eine Zeugin oder ein Zeuge Opfer einer Straftat geworden ist oder aus anderen Gründen (z.B,. sonstige traumatisierende Erlebnisse) Unsicherheit im Hinblick auf ihre/seine Zeugenaussage empfindet. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf Ihre Fragen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich Ihrer Zeugenaussage zu beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.

Im Einzelnen bieten wir insbesondere folgende Hilfeleistungen:

„RAT“ Information

  • Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenzimmern usw.,
  • allgemeine Erläuterungen
    • der Ladung,
    • des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der Aufgaben der hierbei handelnden Personen,
    • der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen, insbesondere wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind,
    • ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern usw.,
  • ohne Rechtsberatung,
  • Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote.

„TAT“ Praktische und fürsorgliche Hilfen

  • Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im Rahmen des persönlich, technisch und vor Ort konkret Möglichen,
  • Vermittlung des Kontaktes zu dem zuständigen Gericht und/oder der zuständigen Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft oder ggf. eigene Kontaktierung, falls dies im konkreten Einzelfall erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder erheblichen praktischen Problemen zu begegnen,
  • Vermeidung problematischer Begegnungen mit weiteren Verfahrensbeteiligten, insbesondere für Opfer von Straftaten mit begründeter Furcht vor Repressalien durch Angeklagte,
  • allgemeine Erläuterungen zu Fragen des Verfahrensausgangs für Zeuginnen und Zeugen mit Verständnisschwierigkeiten,
  • notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs,
  • Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall.

Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der Justiz steht uns ein Netz von Ansprechpartnern zur Verfügung.

Wann und wo sind wir für Sie da?

Die Zeugenkontaktstelle finden Sie in unserem Dienstgebäude „Ernst-Ludwig-Straße 9, 55116 Mainz“ - Zimmer-Nr. 292.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Herr Justizamtmann Guido Küßner
und
als Vertreterin:
Frau Justizamtfrau Andrea Hermen

Sie erreichen die Ansprechpartner telefonisch unter der Telefonnummer 06131 141-8820 von

montags bis donnerstags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

oder per E-Mail unter der Adresse: zeugenkontaktstelle@vgmz.mjv.rlp.de.