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Entscheidungsversand


Wenn Sie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße benötigen, können Sie diese bei uns anfordern. Das ist nur schriftlich möglich. Hierfür können Sie sich des normalen Postwegs, des Telefax, aber auch der E-Mail bedienen. Bitte teilen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse sowie Ihr rechtliches Interesse für die Übersendung der angeforderten Entscheidung mit.

Sie erhalten die gewünschte Entscheidung auf dem Postweg zugesandt. Soweit die angeforderte Entscheidung bei uns in elektronischer Form vorliegt, kann diese auch per E-Mail an Sie übermittelt werden.

Die Übersendung von Entscheidungen ist  kostenpflichtig. Bitte informieren Sie sich vorab über die Höhe der entstehenden Kosten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner

Verwaltungsgericht 
Neustadt a. d. Weinstraße
Robert-Stolz-Straße 20
67433 Neustadt/Wstr.        

Telefax: 06321 401-266
poststelle@vgnw.mjv.rlp.de