Mediation
Die Mediation ist ein von dem anhängigen Rechtsstreit losgelöstes Verfahren, in dem die Beteiligten eine gemeinsame, an ihren individuellen Interessen und Bedürfnissen orientierte Lösung ihres Konfliktes anstreben. Außer in den Fällen, in denen eine Entscheidung durch das Gesetz zwingend vorgesehen ist, ist in fast jedem Konflikt eine Lösung verborgen, die für beide Parteien akzeptabel oder sogar vorteilhaft ist. Der Mediator hilft Ihnen, diese Lösung zu erarbeiten.
Gelingt die Mediation, wird auch das Gerichtsverfahren einvernehmlich beendet. Andernfalls wird es in dem Stadium fortgesetzt, in dem es sich vor der Mediation befand. Die Anregung zu einem Mediationsverfahren kann von der streitentscheidungsbefugten Kammer oder von den Beteiligten selbst ausgehen. Ausführliche Informationen erhalten Sie in dem Infoblatt Mediation sowie in dem Flyer Mediation.
Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen zur Verfügung:
Präsidentin des Verwaltungsgerichts Elisabeth Faber-Kleinknecht
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Annette Cambeis
Richterin am Verwaltungsgericht Sabine Jahn-Riehl
Telefon: 06321/401 - 101
