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Rechtsantragstelle

Beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört die Aufnahme von Rechtsbehelfen (z.B. Klagen und Anträgen). Die Rechtsantragstelle wird von einem Beamten des gehobenen Justizdienstes betreut. Er leistet auch Formulierungshilfe bei der Stellung des Antrages sowie bei der Aufnahme des richtigen Beklagten oder Antragsgegners. Bei Eil-Anträgen nimmt er auch eine Begründung auf. Die Rechtsuchenden sollten - soweit vorhanden - den Widerspruchsbescheid oder den Bescheid, der angefochten werden soll, mitbringen. Fragen nach der richtigen Zuständigkeit für das jeweilige Anliegen oder nach dem richtigen Rechtsmittel, können auch telefonisch geklärt werden.

Hinweis: Zu einer Rechtsberatung ist die Rechtsantragstelle nicht befugt.

  • Sachbearbeiter
    Justizamtsrat Rudolf Nauerz, 06321 401-251, Zimmer Nr. 301
  • Vertreter
    Justizamtsrat Klaus-Peter Winkler, 06321 401-248, Zimmer Nr. 318

Dienstzeiten
Mo. - Do.: 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr.:  09:00 - 13:00 Uhr

Auch zu anderen Zeiten ist es möglich, sich an die Rechtsantragstelle zu wenden. Hierzu ist eine (auch telefonische) Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter notwendig.

Bereitschaftsdienst

Für Eilfälle an dienstfreien Tagen oder zu Zeiten, an denen das Gericht üblicherweise nicht besetzt ist, kann der Bereitschaftsdienst des Verwaltungsgerichts Neustadt telefonisch bei der Polizeidirektion Neustadt (06321-8540) erfragt werden.

Da die Kernarbeitszeit am Freitag um 13:00 Uhr endet und das Gerichtsgebäude anschließend geschlossen ist, wird gebeten, darauf zu achten, dass Anträge und Schriftsätze in eilbedürftigen Angelegenheiten freitags entsprechend früher beim Verwaltungsgericht eingehen, da ansonsten eine Bearbeitung vor dem nächsten Arbeitstag nicht mehr gewährleistet ist. Die frühzeitige Ankündigung solcher Schriftsätze per Telefax oder Telefon wird daher dringend empfohlen.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe kann durch das Gericht auf Antrag bewilligt werden, wenn Sie nach Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Dem Antrag sind eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen. Für diese Erklärung ist der Vordruck "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" zu verwenden, als Ausfüllhilfe dient "Hinweisblatt".

Gerichtsbezirk

Der Bezirk des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße umfasst

die Städte

Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens,
Speyer und Zweibrücken  sowie

die Landkreise

Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und den Donnersbergkreis.