Elektronischer Rechtsverkehr
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, die über so genannte Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden können.
Für die Übermittlung der Dokumente an das Gericht stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- per E-Mail an den jeweiligen elektronischen Gerichtsbriefkasten (OVG Rheinland-Pfalz: gbk.ovg@ovg.jm.rlp.de; VG Koblenz: gbk.vgko@vgko.jm.rlp.de; VG Mainz: gbk.vgmz@vgmz.jm.rlp.de; VG Neustadt an der Weinstraße: gbk.vgnw@vgnw.jm.rlp.de; VG Trier: gbk.vgtr@vgtr.jm.rlp.de)
- per OSCI (z.B. Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach - EGVP -)
- per Web-Upload (rlp-Service)
Nähere Informationen finden Sie unter www.erv.justiz.rlp.de und www.erv-voraussetzungen.justiz.rlp.de.
Nach einer erfolgreichen Übermittlung der Dokumente erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung.
Die elektronische Akteneinsicht und Verfahrensstandabfrage sind über ein eigenes Internet-Portal der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz möglich. Dieses ist unter der Adresse www.justiz-rlp-portal.de zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie hier zum Download:
- Flyer (PDF-Datei)
- Signaturprüfprogramm (SecSigner)
- Öffentlicher Schlüssel des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (ZIP-Datei)
(gültig bis 07.12.2013) - Öffentlicher Schlüssel des Verwaltungsgerichts Koblenz (ZIP-Datei) (gültig bis 03.11.2013)
- Öffentlicher Schlüssel des Verwaltungsgerichts Mainz (ZIP-Datei) (gültig bis 21.06.2014)
- Öffentlicher Schlüssel des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d.W. (ZIP-Datei) (gültig bis 21.06.2014)
- Öffentlicher Schlüssel des Verwaltungsgerichts Trier (ZIP-Datei) (gültig bis 05.10.2013)
