Referendare/Praktikanten/Schüler
Verwaltungsgericht Trier
Hinweise zur Praktikanten- und Referendarausbildung sowie Schülerpraktikums
Praktische Studienzeit
Es besteht die Möglichkeit, eine praktische Studienzeit (§ 2 Abs. 3 JAG) beim Verwaltungsgericht Trier abzuleisten. Die Ausbildungsphasen liegen üblicherweise im März/April bzw. September/Oktober eines jeden Jahres. Die genauen Zeiträume werden jeweils ca. 4 Monate vorher festgelegt.
Das Antragsformular ist zu verwenden.
Wichtiger Hinweis!
Die zweite Ausbildungsphase für Praktikantinnen/Praktikanten im Jahr 2012 muss aufgrund des Umzugs des Verwaltungsgerichts und hiermit verbundenen organisatorischen Gründen leider entfallen.
Referendarausbildung
Anträge auf Ausbildung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen der Pflichtstation sind an den Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts zu richten (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 d, Abs. 2 JAPO). Ausbildungszusagen können seitens des Verwaltungsgerichts nicht abgegeben werden.
Gesuche um das erforderliche Einverständnis mit der Ausbildung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen der Wahlstation sind an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zu richten.
Schülerpraktikum
Es besteht die Möglichkeit, ein Schülerpraktikum gemäß § 6 Abs. 1 Schulgesetz in Verbindung mit den für die einzelnen Schulformen erlassenen Lehrplänen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz beim Verwaltungsgericht Trier abzuleisten. Die Dauer beträgt regelmäßig eine Woche und ist mit der Verwaltungsleitung des Gerichts abzustimmen. Bewerbungen sind an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Trier zu richten.
