Verhandlungstermine
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Sitzungstag: |
Dienstag, 22. Mai 2012 |
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Sitzungssaal: |
I |
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Uhrzeit: |
10.00 Uhr |
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Aktenzeichen |
1 K 288/12.TR |
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Beteiligte: |
N.N. ./. Landkreis Bernkastel-Wittlich |
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Sachgebiet: |
Rückforderung |
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Sachverhalt: |
Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. |
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Sitzungstag: |
Mittwoch, 23. Mai 2012 |
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Sitzungssaal: |
II |
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Uhrzeit: |
14.00 Uhr |
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Aktenzeichen |
5 K 1511/11.TR |
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Beteiligte: |
N.N. ./. Verbandsgemeinde Konz, beigel. Stadt Konz |
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Sachgebiet: |
Baurecht |
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Sachverhalt: |
Der Kläger streitet um die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung einer größeren Photovoltaikanlage in der Gemarkung Könen. Für die Baugenehmigungsbehörde ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich nicht genehmigungsfähig, weil es gegen verschiedene öffentliche Belange verstößt. |
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Sitzungstag: |
Donnerstag, 24. Mai 2012 |
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Sitzungssaal: |
II |
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Uhrzeit: |
11.45 Uhr |
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Aktenzeichen |
2 K 1485/11.TR |
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Beteiligte: |
N.N. ./. Universität Trier |
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Sachgebiet: |
Ausbildungsförderung |
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Sachverhalt: |
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger, dessen Sohn Ausbildungsförderung erhält, verpflichtet ist, über seine persönlichen Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben. Der Kläger ist der Auffassung, er sei hierzu aufgrund eines Unterhaltsverzichts seines Sohnes nicht verpflichtet. |
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Sitzungstag: |
Dienstag, 05. Juni 2012 |
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Sitzungssaal: |
I |
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Uhrzeit: |
9.00 Uhr |
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Aktenzeichen |
1 K 234/12.TR |
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Beteiligte: |
N.N. ./. Stadt Trier |
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Sachgebiet: |
Aufenthaltserlaubnis |
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Sachverhalt: |
Die aus Weißrussland stammende Klägerin heiratete im März 2009 einen Deutschen und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der Ehe. Nachdem die Beziehung Ende des Jahres 2010 zerbrochen war, beantragte die Klägerin die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis mit der Begründung, ihr sei die Fortsetzung der Ehe wegen schwerer psychischer und physischer Misshandlungen nicht zumutbar gewesen, so dass ein Härtefall gegeben sei. Die Beklagte hat die Verlängerung abgelehnt und die Klägerin zur Ausreise aufgefordert bzw. ihr die Abschiebung angedroht. |
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Sitzungssaal: |
I |
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Uhrzeit: |
9.30 Uhr |
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Aktenzeichen |
1 K 356/12.TR |
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Beteiligte: |
N.N. ./. Land Rheinland-Pfalz |
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Sachgebiet: |
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge |
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Sachverhalt: |
Die Klage zielt auf Aufhebung eines Bescheids, mit dem der Beklagte vom Kläger Versorgungsbezüge in der Höhe zurückfordert, in der dieser seit Dezember 2003 Rentenleistungen bezogen hat, ohne dem Beklagten hiervon Mitteilung zu machen. Der Kläger hält dem im Wesentlichen entgegen, dass er die erhaltenen Leistungen verbraucht habe und angesichts seiner aktuellen finanziellen Situation die geforderte Rückzahlungssumme nicht aufbringen könne. Außerdem sei er stets davon ausgegangen, dass Rentenbezüge bis zu 400,00 € monatlich anrechnungsfrei seien. |
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Sitzungssaal: |
I |
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Uhrzeit: |
10.15 Uhr |
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Aktenzeichen |
1 K 106/12.TR |
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Beteiligte: |
N.N. ./. Land Rheinland-Pfalz |
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Sachgebiet: |
Unfallfürsorge |
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Sachverhalt: |
Der Kläger verlangt Unfallfürsorge im Hinblick auf Knieverletzungen, die er sich während der Teilnahme an einem Polizei-Fußballturnier im Jahr 2008 zugezogen zu haben meint. Der Beklagte hingegen verweigert die Anerkennung als Dienstunfall unter Berufung auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten, wonach die in Rede stehenden Verletzungen im Wesentlichen auf bestehende Vorschädigungen zurückzuführen seien. Bereits geleistete Zahlungen zur Deckung von Heilbehandlungskosten hat er vom Kläger zurückgefordert. |
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Sitzungssaal: |
I |
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Uhrzeit: |
11.00 Uhr |
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Aktenzeichen |
1 K 11/12.TR |
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Beteiligte: |
N.N. ./. Bundeseisenbahnvermögen |
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Sachgebiet: |
Unfallfürsorge |
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Sachverhalt: |
Die Parteien streiten um den Umfang einer Knieverletzung, die der Kläger sich im Mai 2008 in Verrichtung seines Dienstes zugezogen hat. Während die Beklagte Unfallfürsorge nur im Hinblick auf eine Zerrung gewährt hat, führt der Kläger auch weitergehende Knieschäden auf besagten Unfall zurück. |
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Sitzungssaal: |
I |
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Uhrzeit: |
11.45 Uhr |
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Aktenzeichen |
1 K 154/12.TR |
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Beteiligte: |
N.N. ./. Bundesagentur für Arbeit |
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Sachgebiet: |
Versetzung in den Ruhestand |
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Sachverhalt: |
Der klagende Beamte, der seit April 2010 bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand durchgehend dienstunfähig erkrankt war, wendet sich gegen letztere. Die Ruhestandsversetzung hat die Beklagte mit der Begründung verfügt, dass die Dienstfähigkeit des Klägers dauerhaft erheblich eingeschränkt sei und er Tätigkeiten im gehobenen nicht-technischen Dienst ohne Gefahr einer weiteren Verschlechterung seines Gesundheitszustands nicht ausüben könne. Dies wird vom Kläger bestritten. Er rügt außerdem, dass die Beklagte nicht im gebotenen Maße nach einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit für ihn gesucht habe. |
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Sitzungssaal: |
I |
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Uhrzeit: |
12.45 Uhr |
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Aktenzeichen |
1 K 176/12.TR |
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Beteiligte: |
N.N. ./. Bundesrepublik Deutschland |
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Sachgebiet: |
Dienstliche Beurteilung |
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Sachverhalt: |
Mit seiner Klage wendet sich der klagende Zollbeamte gegen seine dienstliche Beurteilung durch den Dienstherrn.
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Sitzungstag: |
Dienstag, 12. Juni 2012 |
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Sitzungssaal: |
I |
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Uhrzeit: |
9.30 Uhr |
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Aktenzeichen |
1 K 1591/11.TR |
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Beteiligte: |
N.N. ./. Land Rheinland-Pfalz |
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Sachgebiet: |
Ausländerrecht |
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Sachverhalt: |
Der Kläger wendet sich gegen die Auferlegung der Kosten, die für den Krankenhaus- und Hospizaufenthalt seiner verstorbenen syrischen Schwiegermutter angefallen sind. Diese hatte im Jahr 2009 auf Grundlage einer vom Kläger abgegebenen Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz ein Besuchervisum für die Bundesrepublik Deutschland erhalten, wo sie während ihres Aufenthalts wegen einer schweren Krebserkrankung medizinisch versorgt werden musste. Der Kläger beruft sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit. Ferner sei er nicht zeitnah über Art und Umfang der anfallenden Kosten informiert worden.
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Sitzungstag: |
Dienstag, 19. Juni 2012 |
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Sitzungssaal: |
II |
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Uhrzeit: |
9.30 Uhr |
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Aktenzeichen |
2 K 1592/11.TR |
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Beteiligte: |
N.N. ./. Ortsgemeinde Gillenfeld |
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Sachgebiet: |
wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlage |
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Sachverhalt: |
Die Kläger wenden sich gegen die Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen seitens der Beklagten.
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