Die folgenden Ausführungen sind eine stark verkürzte Darstellung. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Organisation
In Rheinland - Pfalz gibt es 46 Amtsgerichte :
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (das sind Amts- , Land- und Oberlandesgerichte) richten sich insbesondere nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes. Bei den Amtsgerichten werden sowohl Zivil- als auch Strafprozesse geführt. Das Amtsgericht ist Zivilgericht, Familiengericht, Grundbuchamt, Vormundschaftsgericht, Mahngericht, Nachlassgericht und Registergericht.
Alle Mahnverfahren werden zentral vom Amtsgericht Mayen durchgeführt. Für Insolvenzverfahren und Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen sowie die Führung der Handels-, Vereins- und Partnerschaftsregister gelten besondere Zuständigkeiten.
Zivilgericht
Hier werden bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro und Mietsachen (soweit es um Wohnraum geht ohne Rücksicht auf den Streitwert) verhandelt. In der Regel ist die Verhandlung öffentlich, gelegentlich findet auch ein rein schriftliches Verfahren statt.
Familiengericht
Vor dem Familiengericht werden Ehesachen, vor allem Scheidungen, sowie deren Folgesachen z.B. Versorgungsausgleich, Unterhalt für Kinder und Sorge- und Umgangsrecht verhandelt. Vor dem Familiengericht herrscht in der Regel Anwaltszwang.
Grundbuchamt
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts nimmt Eintragungen ins Grundbuch vor, z.B. den Eigentümer eines Grundstücks, die Hypothekenbelastung, Grundschulden und Zwangshypotheken. Bevor ein Eigentumsübergang ins Grundbuch eingetragen werden kann, muss der Kaufvertrag notariell beurkundet sein. Bewilligungen für Hypotheken- und Grundschuldeintragungen müssen öffentlich beglaubigt sein.
Vormundschaftsgericht
Eine weitere Abteilung des Amtsgerichts ist das Vormundschaftsgericht. Dort werden z.B. Adoptions- und Betreuungsverfahren (Broschüre Betreuungsrecht - zur Zeit nicht verfügbar) durchgeführt.
Nachlassgericht
Beim Nachlassgericht werden Testamente hinterlegt sowie Nachlasssicherungen und Testamentsvollstreckungen durchgeführt. Auch Erbscheinsverfahren finden vor dieser Abteilung des Amtsgerichts statt.
Registergericht
Das Registergericht ist zuständig für die Eintragung von Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) oder Einzelkaufleuten ins Handelsregister. Nicht jede Firma muss ins Handelsregister eingetragen werden. Das Handelsregister kann von jedem eingesehen werden. Außerdem werden beim Registergericht auch Vereine ins Vereinsregister eingetragen und Güterrechtsvereinbarungen zwischen Eheleuten ins Güterechtsregister. Bei den Amtsgerichten werden auch Zwangsvollstreckungen durchgeführt.
Verfahren
Nähere Einzelheiten dazu, wie Verfahren ablaufen, können Sie bei den einzelnen Verfahrensarten nachlesen:
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