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Amtsgerichte


Organisation Verfahren Zuständigkeit

Die folgenden Ausführungen sind eine stark verkürzte Darstellung. Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.


Organisation
In Rheinland - Pfalz gibt es 46 Amtsgerichte :

 Altenkirchen (Westerwald)

 Germersheim

 Neuwied

 Alzey

 Grünstadt

 Pirmasens

 Andernach

 Hermeskeil

 Prüm

 Bad Kreuznach

 Idar-Oberstein

 Rockenhausen

 Bad Bergzabern

 Kaiserslautern

 Saarburg

(Zweigstelle des Amtsgerichts Landau in der Pfalz)

 Kandel

 Simmern/Hunsrück

 Bad Dürkheim

 Koblenz

 Sinzig

 Bad Neuenahr-Ahrweiler

 Kusel

 Speyer

 Bad Sobernheim

 Lahnstein

 St.Goar

 Bernkastel-Kues

 Landau in der Pfalz

 Trier

 Betzdorf

 Landstuhl

 Westerburg

 Bingen am Rhein

Linz am Rhein

 Wittlich

 Bitburg

 Ludwigshafen am Rhein

 Worms

 Cochem

 Mainz

 Zweibrücken

 Daun

 Mayen

 Diez

 Montabaur

 Frankenthal (Pfalz)

 Neustadt an der Weinstraße


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (das sind Amts- , Land- und Oberlandesgerichte) richten sich insbesondere nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Bei den Amtsgerichten werden sowohl Zivil- als auch Strafprozesse geführt.
Das Amtsgericht ist Zivilgericht, Familiengericht, Grundbuchamt, Vormundschaftsgericht, Mahngericht, Nachlassgericht und Registergericht.

Alle Mahnverfahren werden zentral vom Amtsgericht Mayen durchgeführt. Für Insolvenzverfahren und Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen sowie die Führung der Handels-, Vereins- und Partnerschaftsregister gelten besondere Zuständigkeiten.

   

Zivilgericht

    

Hier werden bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro und Mietsachen (soweit es um Wohnraum geht ohne Rücksicht auf den Streitwert) verhandelt. In der Regel ist die Verhandlung öffentlich, gelegentlich findet auch ein rein schriftliches Verfahren statt.

              

Familiengericht

              

Vor dem Familiengericht werden Ehesachen, vor allem Scheidungen, sowie deren Folgesachen z.B. Versorgungsausgleich, Unterhalt für Kinder und Sorge- und Umgangsrecht verhandelt. Vor dem Familiengericht herrscht in der Regel Anwaltszwang.

      
Grundbuchamt

              

Das Grundbuchamt des Amtsgerichts nimmt Eintragungen ins Grundbuch vor, z.B. den Eigentümer eines Grundstücks, die Hypothekenbelastung, Grundschulden und Zwangshypotheken.
Bevor ein Eigentumsübergang ins Grundbuch eingetragen werden kann, muss der Kaufvertrag notariell beurkundet sein. Bewilligungen für Hypotheken- und Grundschuldeintragungen müssen öffentlich beglaubigt sein. 

          
Vormundschaftsgericht

       
Eine weitere Abteilung des Amtsgerichts ist das Vormundschaftsgericht. Dort werden z.B. Adoptions- und Betreuungsverfahren (Broschüre Betreuungsrecht - zur Zeit nicht verfügbar) durchgeführt.

          

Nachlassgericht

        

Beim Nachlassgericht werden Testamente hinterlegt sowie Nachlasssicherungen und Testamentsvollstreckungen durchgeführt. Auch Erbscheinsverfahren finden vor dieser Abteilung des Amtsgerichts statt.

         
Registergericht

             
Das Registergericht ist zuständig für die Eintragung von Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) oder Einzelkaufleuten ins Handelsregister. Nicht jede Firma muss ins Handelsregister eingetragen werden. Das Handelsregister kann von jedem eingesehen werden.
Außerdem werden beim Registergericht auch Vereine ins Vereinsregister eingetragen und Güterrechtsvereinbarungen zwischen Eheleuten ins Güterechtsregister. Bei den Amtsgerichten werden auch Zwangsvollstreckungen durchgeführt.


Verfahren
Nähere Einzelheiten dazu, wie Verfahren ablaufen, können Sie bei den einzelnen Verfahrensarten nachlesen:

  • Zivilprozess

  • Strafprozess

  • Mahnverfahren

  • Scheidungsverfahren

  • Erbscheinsverfahren

  • Betreuungsverfahren (Broschüre Betreuungsrecht - zur Zeit nicht verfügbar)

  • Zwangsvollstreckung