Organisation/Schiedspersonen
| Wir bitten um Ihr Verständis, dass wir Ihnen nicht den gesamten Geschäftsverteilungsplan hier zur Verfügung stellen können. Wir haben uns jedoch bemüht, Ihnen die wichtigsten Anlaufstellen nach Fachgebiet sortiert darzustellen. Die vollständigen Geschäftsverteilungspläne der Richter, Rechtspfleger, Serviceeinheiten und Gerichtsvollzieher können Sie auf der hiesigen Verwaltungsgeschäftsstelle einsehen bzw. dort anfordern. |
| Serviceeinheit: | Telefon: | |
| Beratungshilfe (UR II a) | 9526-203 | |
| Betreuungen (XVII) | 9526-113 (nur vormittags) 9526-123 |
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Familiensachen (4 F) Familiensachen (41 F) |
9526-203 9526-305 |
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Grundbuch |
9526-103 |
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| Hinterlegung (HL) | 9526-103 | |
| Kassenwesen | 9526-104 | |
| Landwirtschaftssachen (Lw) | 9526-315 | |
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Nachlasssachen (IV + VI) |
9526-107 |
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| Strafsachen (Js, Gs, OWi, BRs) | 9526-210 9526-220 |
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| Verwaltungsangelegenheiten | 9526-207 (nur vormittags) 9526-203 |
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| Wachtmeisterei | 9526-101 | |
| Wohnungseigentumssachen | 9526-315 | |
| Zivilprozess (C) | 9526-305 9526-315 |
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| Zwangsversteigerung (K) Zwangsverwaltung (L) Zwangsvollstreckung (M) |
9526-210 (K, L) 9526-302 (M) |
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| Zeugenkontaktstelle | 9526-210 9526-220 |
Als Zeugin bzw. Zeuge leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Klärung offener Fragen vor Gericht. Sie kommen damit einer bedeutsamen staatsbürgerlichen Pflicht nach, die das Gericht oftmals erst in die Lage versetzt, Recht zu sprechen. Hierbei wollen wir Ihnen helfen.
Was können wir für Sie tun?
Die Zeugenkontaktstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne einer „ersten Hilfe“ durch „Rat und Tat“ vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen.
Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf Ihre Fragen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich ihrer Zeugenaussage zu beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.
| Gerichtsvollzieher |
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Bei dem Amtsgericht Altenkirchen sind vier Gerichtsvollzieher tätig. Die jeweilige Zuständigkeit können sie der nachfolgenden Darstellung entnehmen. |
| 1. |
Gemeinden: |
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Stadt Altenkirchen (teilweise): |
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| Name: | Büroanschrift | Telefon | Fax: | |
| Obergerichtsvollzieher Herbert Speicher |
Bergstraße 1, 57589 Pracht | 02682/968066 | 02682/968067 | |
| 2. |
Gemeinden: |
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Stadt Altenkirchen (teilweise): |
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| Name: | Büroanschrift | Telefon | Fax: | |
| Gerichtsvollzieher Werner Daum |
Mayener Straße 1, 57627 Mayen-Alzheim |
02651/7053376 | 02651/7052271 | |
| 3. |
Gemeinden: |
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Stadt Altenkirchen (teilweise): |
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| Name: | Büroanschrift | Telefon | Fax: | |
| Obergerichtsvollzieher Dieter Rußert |
Lindenstraße 4, 56457 Westerburg-Wengenroth | 02663/3986 | 02663/915484 | |
| 4. |
Gemeinden: |
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Stadt Altenkirchen (teilweise): |
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| Name: | Büroanschrift | Telefon | Fax: | |
| Obergerichtsvollzieher Manfred Otto |
Am Dielkopf 1-3, 56412 Stahlhofen | 02602/2758 | 02602/4373 | |
| Die Erledigung von Zustellaufträgen ist abweichend geregelt und kann durch die Gesichtsvollzieherverteilerstelle vermittelt werden! |
| Schiedsmänner: |
| »Schlichten ist besser als richten« Für die Bereiche aller Verbandsgemeinden des Bezirks sind Schiedspersonen bestellt, die sowohl für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten als auch in Strafsachen geringer Bedeutung für Sie (kostengünstig) schlichtend tätig werden können, ohne dass dazu das Amtsgericht angerufen werden muss: |
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Nach dem Landesschlichtungesetz ist in Rheinland-Pfalz im Übrigen die Klageerhebung in bestimmten zivilrechtlichen Angelegenheiten erst zulässig, nachdem ein Schlichtungsverfahren vor der nach der Schiedsamtsordnung bestellten Schiedsperson oder eine andere durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anerkannte Gütestelle durchgeführt wurde. Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zur Zuständigkeit der Schiedspersonen eine sehr informative Broschüre herausgegeben, die Sie über das Ministerium, das Amtsgericht oder auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.mjv.rlp.de unter dem Stichwort »Schlichtung« erhalten können. |
