Erbscheinsverfahren
Hinweis auf Erbschein 24
Erbscheinsverfahren
Das Amtsgericht Alzey startet ab dem 1.12.2011 ein neues Projekt in Erbscheinsverfahren unter der Bezeichnung "Erbschein 24".
Im Mittelpunkt steht dabei die Absicht die Erbscheine zeitnah nach der Antragstellung zu erteilen und zwar unabhängig davon, ob die Anträge beim Nachlassgericht oder bei einem Notar gestellt werden. Voraussetzung für die kurzfristige Erteilung ist, dass alle notwendigen Erklärungen und Urkunden vorliegen und kein Zweifel an der Rechtslage besteht.
Dieser verbesserte Service soll die Verfahren bescheunigen und den Bürgerinnen und Bürgern den mehrfachen Weg zum Nachlassgericht ersparen.
Weitere Informationen und Vorlagen zum Erbscheinsverfahren finden Sie hier im "Merkblatt zum Erbscheinsverfahren"
