Organisation
Organisatorisch wurde das gesamte Grundbuchamt in Service-Einheiten umgewandelt. Die Mitarbeiten bildeten sich fort und bereiteten sich auf ihre neue Aufgabenfelder vor. Wenn alles gut geht, soll es am Ende Notaren, Banken und Behörden möglich sein direkt via Datentransfer Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Die gesamte EDV wird umstrukturiert und modernisiert.
Unsere Abteilungen
Das Amtsgericht unterhält verschiedene Abteilungen in denen die unterschiedlichsten Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit erledigt werden.
- Geschäftsleitung, Informationen und Neuigkeiten
- Zivilsachen
- Strafsachen
- Familiensachen
- Betreuungssachen
- Nachlass/Erbschaftsangelegenheiten
- Grundbuchamt
- Handels- und Vereinsregister wird beim Amtsgericht Mainz geführt.
- allgemeine Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung und Insolvenzverfahren
- Gerichtsvollzieher
- Rechtsberatung und Rechtsantragstelle
- Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Landwirtschaftssachen
In der Abteilung für Zivilsachen werden die Rechtsstreitigkeiten zwischen den Bürgern entschieden, die sich dann in der Regel als Kläger und Beklagter gegenüberstehen. Es handelt sich z.B. um Klagen zur Geltendmachung von Forderungen aus Verträgen, Schadensersatzansprüche, Klagen aus Mietangelegenheiten, auf Räumung, Unterlassung u.v.m. Diese Rechtsstreitigkeiten werden von Richtern entschieden. Dem Rechtspfleger kommt hier die Aufgabe zu die entstandenen Kosten sowohl im Verhältnis zur Staatskasse als auch im Verhältnis unter den Beteiligen auszugleichen, Entscheidungen im Rahmen einer evtl. bewilligten Prozesskostenhilfe zu treffen oder ein Aufgebotsverfahren durchzuführen.
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Service-Einheit:
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| Zimmer Nr. 210 | Telefon: 06731/9520-61 Telefon: 06731/9520-63 Telefon: 06731/9520-64 Telefon: 06731/9520-68 |
Abteilung für Strafsachen
Die hier eingesetzten Richter üben die Strafgerichtsbarkeit aus soweit sie den Amtsgerichten obliegt. Zunächst kann unterschieden werden zwischen den Jugendstraf- und dem Erwachsenenstrafsacehn. Diese sich wiederum in Jugend/-Einzelrichtersachen und das Jungend/-Schöffengerichtssachen unterscheiden. Dem Schöffengericht gehören neben dem Richter auch gewählte Privatpersonen an, die als Schöffen bzw. Jugendschöffen tätig sind. Auch Teile der Strafvollstreckung werden von uns in dieser Abteilung erledigt. Die Serviceeinheit muss neben den üblichen Aufgaben auch die Protokollführung in den Verhandlungen übernehmen.
| Service-Einheit | ||
| Ihr Ansprechpartner | ||
| Strafsachen | Zimmer 212 | Tel: 06731/9520-38 |
| Ermittlungssachen | Zimmer 211 | Tel: 06731/9520-67 Tel: 06731/9520-68 Tel: 06731/9520-69 |
| Jugendstrafsachen | Zimmer 211 | Tel: 06731/9520-37 |
| Ordnungswidrigkeitssachen | Zimmer 210 | Tel: 06731/9520-64 |
Die Familiensachen
Ehescheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten, Versorgungsausgleich, Streit über die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, den Hausrat, die Zuteilung der Ehewohnung, Zugewinnausgleich, Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft, aber auch Genehmigungen im Bereich des Minderjährigenrechts (z.B. einer geschlossenen Unterbringung, bei Grundstücksgeschäfte, "Erwerbsgeschäfte", Nachlasssachen) fallen in diesen Bereich ebenso wie Verfahren über den Entzug der elterlichen Sorge oder Vermögenssorge.
| Service-Einheit | |
| Zimmer 214 o 212 o. 213 | Tel: 06731/9520-41 Tel: 06731/9520-42 tel: 06731/9520-35 oder 29 |
Betreuungs- und Unterbringsachen
Können Erwachsene ihre rechtlichen Angelegenheiten infolge psychischer Krankheit, körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht mehr erledigen, so ist diese Abteilung zuständig. Geschlossene Unterbringung, die Einwilligung in eine gefährliche Operation, eine Wohnungsauflösung, Grundstücksverträge uvm sind zu überwachen und zu genehmigen.
| Service-Einheit | |
| Zimmer 13 |
Tel: 06731/9520-30 Tel: 06731/9520-19 |
Nachlass- und Erbschaftsangelegenheiten
Beim Nachlassgericht können Testamente, Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente verwahrt werden, damit die Eröffnung nach dem Tod sichergestellt ist. Das Nachlassgericht sammelt die von einem Verstorbenen hinterlassenen letztwilligen Verfügungen, benachrichtigt die Verwandten und Erben, eröffnet die Testamente und erteilt letztlich einen Erbnachweis (Erbschein) oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Unter bestimmten Umständen kann es auch die Erbauseinandersetzung vermitteln. Evtl. Ansprüche unter den Erben, Berechtigten und Nachlassgläubigern werden jedoch vor dem Zivilgericht geltend gemacht.
| Service-Einheit | |
| Turm Zimmer 4 | Tel: 06731/9520-34 |
| Vertretung: Turm Zimmer 2 | Tel: 06731/9520-33 |
Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Domäne der Rechtspfleger und bearbeitet alle mit Grundstücksangelegenheiten einhergehende Aufgaben. Erst wenn das Grundbuchamt einen neuen Eigentümer anerkennt und einträgt wird dieser tatsächlich Eigentümer. Gleiches gilt für die Eintragung von Grundpfandrechten, Wohnungsrechten, Reallasten u.v.m
| Service-Einheit | |
| Zimmer 15 | Tel: 06731/9520-52 Tel: 06731/9520-31 Tel: 06731/9520-32 |
Handels und Vereinsregister
Das Handelsregister wurde im Laufe des Jahres 2006 zentralisiert und wird nunmehr beim Amtsgericht Mainz geführt. Beim Amtsgericht Alzey kann jedoch online Einsicht in das Handelsregister genommen werden
| Service-Einheit | |
| Zimmer 013 | Tel: 06731/9520-30 |
Allgemeine Zwangsvollstreckung
Hat ein Gläubiger nach einem Prozess ein Urteil zu seinen Gunsten in den Händen, so fließt das Geld noch nicht von alleine, sondern er muss seine Forderung oft noch beim Schuldner beitreiben. Dazu stehen ihm verschiedene Wege offen. So kann er den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung oder der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung beauftragen, die Zwangsversteigerung/ -verwaltung von Grundstücken einleiten oder eine Gehalts-/ Forderungs-/ Konto-Pfändung anbringen. Für letzteres ist das Amtsgericht zuständig. Andererseits kann ein Schuldner aber auch Pfändungsschutz, Vollstreckungsschutz oder Kontenschutz beanspruchen oder um einen Aufschub der Räumung bitten. Auch für diese Dinge ist das Amtsgericht zuständig. Erhebt der Schuldner im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung Widerspruch, so muss das Gericht darüber entscheiden.
| Service-Einheit | |
| Zimmer 204 | Tel: 06731/9520-54 |
Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren
Die Zwangsversteigerung/ -verwaltung von Grundstücken, Häusern, Wohnungseigentum und Immobilien stellt ein weiteres Instrument zur Realisierung der Gläubigerforderungen dar und wird meist von den gesicherten Banken betrieben. Es kommt aber auch vor, dass sich Miteigentümer, Erben oder Eheleute nicht über die Aufteilung des Grundstücks einigen können, so dass dieses versteigert werden muss, um die Gemeinschaft am Grundstück auseinander zu setzen. Nähere Informationen über die zur Versteigerung anstehenden Objekte, deren Wert, die Gutachten und Termine finden Sie unter www.zwangs-versteigerung.de Ist eine Privatperson oder Firma völlig überschuldet bzw. zahlungsunfähig, so wird auf Antrag das Insolvenzverfahren (früher Konkursverfahren) eröffnet. Ein Insolvenzverwalter versilbert das gesamte Vermögen, zieht die Forderungen ein und verteilt den Erlös an die Gläubiger. In einem gerichtlichen Prüfungstermin wird die Berechtigung der geltend gemachten Forderungen überprüft.
| Service-Einheit | |
| Zimmer 203 | Tel: 06731/9520-39 Tel: 06731/9520-54 |
| Diese Einheit ist derzeit nur vormittags besetzt. | |
Beratungshilfe und Rechtsantragstelle
Eigentlich ist diese Bezeichnung weitgehend irreführend und weckt beim rechtssuchenden Publikum falsche Hoffnungen. Eine allgemeine Rechtsberatung darf das Amtsgericht nämlich überhaupt nicht leisten, da diese den Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten ist. Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht kann nur gewährt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Hilfsmöglichkeiten oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann. Darüber hinaus ist die Beratungshilfe daran gebunden, dass der oder die Rechtssuchende nicht über die finanziellen Mittel zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes verfügt. Dies ist z.B. dann gegeben, wenn jemand Sozialhilfe bezieht. Wird eine Beratung oder rechtsanwaltliche Vertretung in einem solchen Fall notwendig, erhält der rechtssuchende Bürger einen Beratungsschein mit dem er einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen kann. Der Rechtsanwalt rechnet seine Kosten dann bis auf einen Betrag von 10 �, die der Bürger zahlen muss, mit der Staatskasse ab.
Anträge können zwar in vielen Fällen zu Protokoll gegeben werden, allerdings prüft der Rechtspfleger dabei nicht die Rechtslage und kann auch keine Gewähr für einen bestimmten Erfolg geben. Er hilft hierbei vielmehr lediglich bei der juristisch formgerechten Abfassung. Die Rechtsantragstelle kann somit auch keinen Prozess für jemanden führen und ist kein Ersatz für eine rechtsanwaltliche Beratung.
| Service-Einheit | |
| Zimmer 15 | Tel: 06731/9520-46 |
| Der jeweils zuständige Rechtspfleger kann ferner bei der Pforte erfragt werden. Tel: 06731/9520-0 |
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Gerichtsvollzieher
Den Gerichtsvollziehern sind die Pfändung und Verwertung von beweglichen Gegenständen, Räumungen, und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung übertragen. Sie führen ein eigenes Büro und rechnen selbst mit den Kunden ab. Das Gericht sammelt die für sie eingehende Post.Sie unterstehen der Dienstaufsicht des Direktors.
Die Gerichtsvollzieher sind für die jeweils nachfolgenden Bezirke zuständig.
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OGV Klingelschmitt
Vertreter: OGV Krätz
Az-Schafhausen Ober-Flörsheim |
OGV Engler
Vertreter: GV'in Collet Ensheim Siefersheim Stein-Bockenheim Saulheim Sulzheim Wallertheim |
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OGV Krätz
Vetreter: OG Klingelschmitt Alzey (gem.Plan) Bechenheim |
GV'in Collet
Vetreter: OGV Engler Albig Alzey (gem. Plan) Eckelsheim Esselborn Freimersheim Spiesheim Wahlheim Wallertheim Wöllstein |
