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Organisation


Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts (§ 153 GVG) ist in Serviceeinheiten (SE) aufgeteilt, (seit 01.04.1996). Die SE sind mit Beamten des mittleren Dienstes und Angestellten besetzt. Jedes Mitglied der SE wird grundsätzlich einem Richter oder Rechtspfleger als Mitarbeiter/Mitarbeiterin (MB) zugeordnet (persönliche Zuordnung). Soweit sich aus dem Geschäftsverteilungsplan nicht anderes ergibt, ist jeder MB für alle Arbeiten innerhalb der SE zuständig (ganzheitliche Arbeitsweise). Daher ist für Sie zunächst die jeweilige Serviceeinheit Ansprechpartner. Neu im Amtsgericht ist das "GUZ", das Grundbuchumstellungszentrum. Hier werden erstmals in Rheinland-Pfalz die papiernen Grundbuchblätter eingescannt und als Bilddateien erfasst. Damit sind die Voraussetzungen für das "elektronische Grundbuch" gegeben. Alzey ist " Pilotgericht". Zwischenzeitlich wurde das Alzeyer Grundbuch insgesamt umgestellt. Damit ist aber die Arbeit des "GUZ" noch nicht beendet. In den nächsten 3 Jahren werden alle Grundbuchblätter aus den Landgerichtsbezirken Mainz und Bad Kreuznach hier eingescannt, zugleich die Mitarbeiter der einzelnen Amtsgerichte fortgebildet und auf die neue Arbeitsweise eingestellt.

Organisatorisch wurde das gesamte Grundbuchamt in Service-Einheiten umgewandelt. Die Mitarbeiten bildeten sich fort und bereiteten sich auf ihre neue Aufgabenfelder vor. Wenn alles gut geht, soll es am Ende Notaren, Banken und Behörden möglich sein direkt via Datentransfer Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Die gesamte EDV wird umstrukturiert und modernisiert.

Unsere Abteilungen
Das Amtsgericht unterhält verschiedene Abteilungen in denen die unterschiedlichsten Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit erledigt werden.
  1. Geschäftsleitung, Informationen und Neuigkeiten
  2. Zivilsachen
  3. Strafsachen
  4. Familiensachen
  5. Betreuungssachen
  6. Nachlass/Erbschaftsangelegenheiten
  7. Grundbuchamt
  8. Handels- und Vereinsregister wird beim Amtsgericht Mainz geführt.
  9. allgemeine Zwangsvollstreckung
  10. Zwangsversteigerung und Insolvenzverfahren
  11. Gerichtsvollzieher
  12. Rechtsberatung und Rechtsantragstelle
  13. Angelegenheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  14. Landwirtschaftssachen
Die Zivilabteilung
In der Abteilung für Zivilsachen werden die Rechtsstreitigkeiten zwischen den Bürgern entschieden, die sich dann in der Regel als Kläger und Beklagter gegenüberstehen. Es handelt sich z.B. um Klagen zur Geltendmachung von Forderungen aus Verträgen, Schadensersatzansprüche, Klagen aus Mietangelegenheiten, auf Räumung, Unterlassung u.v.m. Diese Rechtsstreitigkeiten werden von Richtern entschieden. Dem Rechtspfleger kommt hier die Aufgabe zu die entstandenen Kosten sowohl im Verhältnis zur Staatskasse als auch im Verhältnis unter den Beteiligen auszugleichen, Entscheidungen im Rahmen einer evtl. bewilligten Prozesskostenhilfe zu treffen oder ein Aufgebotsverfahren durchzuführen.

Service-Einheit:
Zimmer Nr. 210 Telefon: 06731/9520-61
Telefon: 06731/9520-63
Telefon: 06731/9520-64
Telefon: 06731/9520-68


Abteilung für Strafsachen
Die hier eingesetzten Richter üben die Strafgerichtsbarkeit aus soweit sie den Amtsgerichten obliegt. Zunächst kann unterschieden werden zwischen den Jugendstraf- und dem Erwachsenenstrafsacehn. Diese sich wiederum in Jugend/-Einzelrichtersachen und das Jungend/-Schöffengerichtssachen unterscheiden. Dem Schöffengericht gehören neben dem Richter auch gewählte Privatpersonen an, die als Schöffen bzw. Jugendschöffen tätig sind. Auch Teile der Strafvollstreckung werden von uns in dieser Abteilung erledigt. Die Serviceeinheit muss neben den üblichen Aufgaben auch die Protokollführung in den Verhandlungen übernehmen.

Service-Einheit
Ihr Ansprechpartner
Strafsachen Zimmer 212 Tel: 06731/9520-38
Ermittlungssachen Zimmer 211 Tel: 06731/9520-67
Tel: 06731/9520-68
Tel: 06731/9520-69
Jugendstrafsachen Zimmer 211 Tel: 06731/9520-37
Ordnungswidrigkeitssachen   Zimmer 210 Tel: 06731/9520-64

Die Familiensachen
Ehescheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten, Versorgungsausgleich, Streit über die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, den Hausrat, die Zuteilung der Ehewohnung, Zugewinnausgleich, Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft, aber auch Genehmigungen im Bereich des Minderjährigenrechts (z.B. einer geschlossenen Unterbringung,  bei Grundstücksgeschäfte, "Erwerbsgeschäfte", Nachlasssachen) fallen in diesen Bereich ebenso wie Verfahren über den Entzug der elterlichen Sorge oder Vermögenssorge.

Service-Einheit
Zimmer 214 o 212 o. 213 Tel: 06731/9520-41
Tel: 06731/9520-42                                                                       tel: 06731/9520-35 oder 29

Betreuungs- und Unterbringsachen
Können Erwachsene ihre rechtlichen Angelegenheiten infolge psychischer Krankheit, körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht mehr erledigen, so ist diese Abteilung zuständig. Geschlossene Unterbringung, die Einwilligung in eine gefährliche Operation, eine Wohnungsauflösung, Grundstücksverträge uvm sind zu überwachen und zu genehmigen.

Service-Einheit
 Zimmer 13
Tel: 06731/9520-30
Tel: 06731/9520-19

Nachlass- und Erbschaftsangelegenheiten
Beim Nachlassgericht können Testamente, Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente verwahrt werden, damit die Eröffnung nach dem Tod sichergestellt ist. Das Nachlassgericht sammelt die von einem Verstorbenen hinterlassenen letztwilligen Verfügungen, benachrichtigt die Verwandten und Erben, eröffnet die Testamente und erteilt letztlich einen Erbnachweis (Erbschein) oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Unter bestimmten Umständen kann es auch die Erbauseinandersetzung vermitteln. Evtl. Ansprüche unter den Erben, Berechtigten und Nachlassgläubigern werden jedoch vor dem Zivilgericht geltend gemacht.

Service-Einheit
Turm Zimmer 4 Tel: 06731/9520-34
Vertretung: Turm Zimmer 2 Tel: 06731/9520-33


Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist eine Domäne der Rechtspfleger und bearbeitet alle mit Grundstücksangelegenheiten einhergehende Aufgaben. Erst wenn das Grundbuchamt einen neuen Eigentümer anerkennt und einträgt wird dieser tatsächlich Eigentümer. Gleiches gilt für die Eintragung von Grundpfandrechten, Wohnungsrechten, Reallasten u.v.m

Service-Einheit
Zimmer 15 Tel: 06731/9520-52
Tel: 06731/9520-31
Tel: 06731/9520-32

Handels und Vereinsregister
Das Handelsregister wurde im Laufe des Jahres 2006 zentralisiert und wird nunmehr beim Amtsgericht Mainz geführt. Beim Amtsgericht Alzey kann jedoch online Einsicht in das Handelsregister genommen werden

Service-Einheit
Zimmer 013 Tel: 06731/9520-30

Allgemeine Zwangsvollstreckung
Hat ein Gläubiger nach einem Prozess ein Urteil zu seinen Gunsten in den Händen, so fließt das Geld noch nicht von alleine, sondern er muss seine Forderung oft noch beim Schuldner beitreiben. Dazu stehen ihm verschiedene Wege offen. So kann er den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung oder der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung beauftragen, die Zwangsversteigerung/ -verwaltung von Grundstücken einleiten oder eine Gehalts-/ Forderungs-/ Konto-Pfändung anbringen. Für letzteres ist das Amtsgericht zuständig. Andererseits kann ein Schuldner aber auch Pfändungsschutz, Vollstreckungsschutz oder Kontenschutz beanspruchen oder um einen Aufschub der Räumung bitten. Auch für diese Dinge ist das Amtsgericht zuständig. Erhebt der Schuldner im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung Widerspruch, so muss das Gericht darüber entscheiden.

Service-Einheit
Zimmer 204 Tel: 06731/9520-54

Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren
Die Zwangsversteigerung/ -verwaltung von Grundstücken, Häusern, Wohnungseigentum und Immobilien stellt ein weiteres Instrument zur Realisierung der Gläubigerforderungen dar und wird meist von den gesicherten Banken betrieben. Es kommt aber auch vor, dass sich Miteigentümer, Erben oder Eheleute nicht über die Aufteilung des Grundstücks einigen können, so dass dieses versteigert werden muss, um die Gemeinschaft am Grundstück auseinander zu setzen. Nähere Informationen über die zur Versteigerung anstehenden Objekte, deren Wert, die Gutachten und Termine finden Sie unter www.zwangs-versteigerung.de Ist eine Privatperson oder Firma völlig überschuldet bzw. zahlungsunfähig, so wird auf Antrag das Insolvenzverfahren (früher Konkursverfahren) eröffnet. Ein Insolvenzverwalter versilbert das gesamte Vermögen, zieht die Forderungen ein und verteilt den Erlös an die Gläubiger. In einem gerichtlichen Prüfungstermin wird die Berechtigung der geltend gemachten Forderungen überprüft.


Service-Einheit
Zimmer 203 Tel: 06731/9520-39
Tel: 06731/9520-54
Diese Einheit ist derzeit nur vormittags besetzt.

Beratungshilfe und Rechtsantragstelle
Eigentlich ist diese Bezeichnung weitgehend irreführend und weckt beim rechtssuchenden Publikum falsche Hoffnungen. Eine allgemeine Rechtsberatung darf das Amtsgericht nämlich überhaupt nicht leisten, da diese den Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten ist. Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht kann nur gewährt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Hilfsmöglichkeiten oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann. Darüber hinaus ist die Beratungshilfe daran gebunden, dass der oder die Rechtssuchende nicht über die finanziellen Mittel zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes verfügt. Dies ist z.B. dann gegeben, wenn jemand Sozialhilfe bezieht. Wird eine Beratung oder rechtsanwaltliche Vertretung in einem solchen Fall notwendig, erhält der rechtssuchende Bürger einen Beratungsschein mit dem er einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen kann. Der Rechtsanwalt rechnet seine Kosten dann bis auf einen Betrag von 10 �, die der Bürger zahlen muss, mit der Staatskasse ab.
Anträge können zwar in vielen Fällen zu Protokoll gegeben werden, allerdings prüft der Rechtspfleger dabei nicht die Rechtslage und kann auch keine Gewähr für einen bestimmten Erfolg geben. Er hilft hierbei vielmehr lediglich bei der juristisch formgerechten Abfassung. Die Rechtsantragstelle kann somit auch keinen Prozess für jemanden führen und ist kein Ersatz für eine rechtsanwaltliche Beratung.

Service-Einheit
Zimmer 15 Tel: 06731/9520-46
Der jeweils zuständige Rechtspfleger kann ferner bei der Pforte erfragt werden.
 Tel: 06731/9520-0

Gerichtsvollzieher
Den Gerichtsvollziehern sind die Pfändung und Verwertung von beweglichen Gegenständen, Räumungen, und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung übertragen. Sie führen ein eigenes Büro und rechnen selbst mit den Kunden ab. Das Gericht sammelt die für sie eingehende Post.Sie unterstehen der Dienstaufsicht des Direktors.
Die Gerichtsvollzieher sind für die jeweils nachfolgenden Bezirke zuständig.

OGV Klingelschmitt

Vertreter: OGV Krätz
Tel: 06731/9520-
Handy: 0171/3007779


Alzey (gem.Plan)
Az-Dautenheim

Az-Schafhausen
Albig
Bechtolsheim
Biebelnheim
Dintesheim
Eppelsheim
Flomborn
Freimersheim
Gabsheim
Gau-Heppenheim
Gau-Odernheim

Ober-Flörsheim
Offenheim
Schornsheim
Udenheim

OGV Engler

Vertreter: GV'in Collet
Tel: 06731/9520-
Handy: 0171/5304758
Fax: 06703/960341

Ensheim
Gau-Weinheim
Partenheim
Rommersheim

Siefersheim

Stein-Bockenheim

Saulheim

Sulzheim
Vendersheim
Wörrstadt
Wonsheim

Wallertheim



OGV Krätz

Vetreter: OG Klingelschmitt
Tel: 06736/597
Handy: 0171/4542163

Alzey (gem.Plan)
Az-Heimersheim
Az-Weinheim

Bechenheim
Bermersheim
Bornheim
Erbes-Büdesheim
Flonheim u. Uffhofen
Lonsheim
Mauchenheim
Nack
Nieder-Wiesen
Wendelsheim

GV'in Collet

Vetreter: OGV Engler
Tel: 06732/961427
Handy: 0171/4554139

Albig

Alzey (gem. Plan) 
Az-Dautenheim
Armsheim

Eckelsheim

Esselborn

Freimersheim
Gau-Bickelheim
Gumbsheim
Kettenheim
Schimsheim

Spiesheim

Wahlheim

Wallertheim

Wöllstein