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Registersachen


Die zentrale Zuständigkeit in Registersachen für die Amtsgerichtsbezirke Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen und Sinzig ist dem Amtsgericht Koblenz übertragen worden.

 

In allen registerlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das nunmehr zuständige Registergericht in Koblenz.

 

 

                                                                  0261-1021335 oder 0261-1021336

 

In Registersachen sind Online-Einsichten sowie die Fertigung unbeglaubigter Ausdrucke bei

jedem Amtsgericht vor Ort, so auch bei dem Amtsgericht Andernach, während der Sprechzeiten möglich.

 

Auf die deutschlandweiten Suchdienste der Justiz,  www.justiz.de/Onlinedienste   wird hingewiesen.