Registersachen
Die zentrale Zuständigkeit in Registersachen für die Amtsgerichtsbezirke Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen und Sinzig ist dem Amtsgericht Koblenz übertragen worden.
In allen registerlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das nunmehr zuständige Registergericht in Koblenz.
0261-1021335 oder 0261-1021336
In Registersachen sind Online-Einsichten sowie die Fertigung unbeglaubigter Ausdrucke bei
jedem Amtsgericht vor Ort, so auch bei dem Amtsgericht Andernach, während der Sprechzeiten möglich.
Auf die deutschlandweiten Suchdienste der Justiz, www.justiz.de/Onlinedienste wird hingewiesen.
