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Wir über uns


Die Stadt Andernach war bereits zu Zeiten der französischen Besetzung des Rheinlandes im Jahre 1794 und der Übernahme durch Preußen im Jahre 1815 Sitz eines Friedensgerichts.

Das heutige mit zwei markanten Giebeln ausgestattete Amtsgerichtsgebäude wurde 1899 errichtet und bereits im Jahre 1904 um zwei weitere Flügel erweitert.

Dergestalt ist das Amtsgerichtsgebäude bis heute erhalten geblieben, in dem acht Richterinnen und Richter, zehn Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, vier Gerichtsvollzieher sowie 30 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz haben.

Die allgemeine amtsgerichtliche Zuständigkeit (außer Mahn-, Schöffen-, Register- und Insolvenzgericht) besteht für die Bereiche der Stadt Andernach, der Verbandsgemeinde Pellenz und der Verbandsgemeinde Weißenthurm mit insgesamt ca. 78.000 Gerichtseingesessenen.

Zentrale Zuständigkeiten in Insolvenzsachen, Schöffengerichts- und Jugendschöffengerichts- sowie Mahnsachen für den Amtsgerichtsbezirk Andernach:

Amtsgericht Mayen:  www.agmy.mjv.rlp.de

Zuständigkeit in Registersachen für den Amtsgerichtsbezirk Andernach:

Amtsgericht Koblenz:  www.agko.mjv.rlp.de

In Registersachen sind Online-Einsichten sowie die Fertigung unbeglaubigter Ausdrucke
bei jedem Amtsgericht vor Ort, so auch bei dem Amtsgericht Andernach, während der Sprechzeiten möglich.

Auf die deutschlandweiten Suchdienste der Justiz  www.justiz.de/Onlinedienste  wird hingewiesen.