Gerichtsinterne Mediation bei dem Amtsgericht Bad Dürkheim
Ab dem 1. September 2009 wird bei dem Amtsgericht Bad Dürkheim mit der gerichtsinternen Mediation eine neue Möglichkeit zur einvernehmlichen Streitbeilegung angeboten. Durchgeführt werden diese Verfahren von dem Direktor des Amtsgerichts Bernd Schwenninger, der neben seiner Erfahrung als Richter eine vom Ministerium der Justiz angebotene Ausbildung als Mediator einbringt.
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren der Konfliktregelung, das nunmehr von der Justiz zusätzlich neben den klassischen Aufgaben in Gestalt der Streitentscheidung und Schlichtung als weitere Konfliktlösungsmöglichkeit angeboten wird.
Konflikte zwischen Menschen entwickeln sich dynamisch und bergen gerade bei persönlichen und räumlichen Bindungen der Parteien die Gefahr einer Ausweitung und Verhärtung in sich. Die Mediation geht von den Interessen und Bedürfnissen der Streitenden aus, um eine faire, zukunftsorientierte und damit dauerhafte Lösung zu erreichen. Dabei wird die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten gestärkt, die freiwillig und selbstbestimmt eine Lösung ihrer Probleme erarbeiten. Angestrebt wird eine Überwindung des Prinzips von Sieg und Niederlage. In diesem Bemühen werden die Beteiligten durch den gerichtlichen Mediator unterstützt, der keine Entscheidungskompetenz besitzt und keine rechtlichen Hinweise erteilt, sondern als allparteilicher Dritter das Gespräch moderiert. Gerichtsinterne Mediation bedeutet die Durchführung des Mediationsverfahrens innerhalb eines laufenden Gerichtsverfahrens durch besonders geschulte Richterinnen und Richter. Voraussetzung dafür ist, dass der Konflikt für eine Mediation geeignet ist und die Parteien bzw. ihre Rechtsanwälte einer Mediation zustimmen. Die Mediation wird kurzfristig nach Absprache durchgeführt. Sie soll im Regelfall nicht länger als zwei bis drei Stunden dauern. Die richterlichen Mediatorinnen und Mediatoren werden als ersuchte Richter/innen ausschließlich in solchen Verfahren vermittelnd tätig, für die sie nicht selbst als entscheidende Richterinnen oder Richter zuständig sind. Einigen sich die Parteien auf eine letztlich selbst erarbeitete Lösung, kann diese Mediationsvereinbarung verbindlich festgeschrieben und als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden..
Für weitere Informationen über dieses neue Angebot der Justiz steht der Medienreferent des Amtsgerichts Bad Dürkheim gerne auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zur Verfügung.
