Einsicht in das Handelsregister
Das rheinland-pfälzische Handels- und Vereinsregister wird in elektronischer Form geführt und steht zur Einsicht über den Link www.justiz.de/onlinedienste online zur Verfügung.
Sie können jedoch auch bei jedem Amtsgericht in Rheinland-Pfalz die Register selbst online einsehen und auch einen unbeglaubigten Registerausdruck erhalten. Die Inanspruchnahme des zuständigen Registergerichts ist nur erforderlich, wenn Sie einen beglaubigten Ausdruck in Papier gebundender oder elektronsich signierter Form wünschen. Die Bestellung eines Auszuges bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ist nicht möglich.
Bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler erhalten Sie die Online-Registereinsicht während der Öffnungszeiten des Grundbuchamtes in Zimmer 29.
Weitergehende Informationen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr in Registgersachen erhalten sie über den Link www.justiz.de .
Sie können jedoch auch bei jedem Amtsgericht in Rheinland-Pfalz die Register selbst online einsehen und auch einen unbeglaubigten Registerausdruck erhalten. Die Inanspruchnahme des zuständigen Registergerichts ist nur erforderlich, wenn Sie einen beglaubigten Ausdruck in Papier gebundender oder elektronsich signierter Form wünschen. Die Bestellung eines Auszuges bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ist nicht möglich.
Bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler erhalten Sie die Online-Registereinsicht während der Öffnungszeiten des Grundbuchamtes in Zimmer 29.
Weitergehende Informationen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr in Registgersachen erhalten sie über den Link www.justiz.de .
