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Startseite  >  Gerichte  >  Ordentliche Gerichte  >  Amtsgerichte  >  Bad Neuenahr-Ahrw.  >  Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher


 Die hauptsächliche Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung im Auftrage des Gläubigers. Zu seinem Aufgabenbereich gehören die Vollstreckungshandlungen bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldfordernungen in körperliche Sachen, zur Erwirkung der Herausgabe, Überlassung und Räumung, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen usw.

Der Gerichtsvollzieher wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages tätig. Für die Zwangsvollstreckung müssen grundsätzlich diese Voraussetzungen erfüllt sein:

- eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels (meist ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, Beschluss, Urkunde) muss vorgelegt werden.

- mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheides müssen diese Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein.

- der Vollstreckungstitel ( und in bestimmten Fällen auch die Vollstreckungsklausel ) muß dem Schuldner zugestellt sein.

Der Gerichtsvollzieher ist Beamter und Angehöriger des Amtsgerichts; er untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Sein Büro unterhält er außerhalb des Amtsgerichts.

Ihren Vollstreckungsauftrag können Sie richten an

- die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge bei dem Amtsgericht

  Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

oder

- den Gerichtsvollzieher selbst. Jeder Gerichtsvollzieher ist einem bestimmten Bezirk   zugeordnet. Oder rufen Sie uns an: 02641 971-0.

Soweit nichts anderes angegeben ist, finden die Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher im Gebäude des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler, Zimmer 102 statt.

Bezirk 1

Annett Glombik-Wolf
Gerichtsvollzieherin
Schieferweg 10
56761 Masburg
Tel:: 02653/911131
Fax:02653/911132
Sprechzeiten:
Mittwoch: 11:00 bis 12: 00 Uhr, Zimmer 102, Gerichtsgebäude Bad Neuenahr-Ahrweiler,
Dienstag: 8:30 bis 10:00 Uhr (telefonisch Büro).
Telef.: evtl.nachmittags Mo.-Do. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Bezirk  2

Walter Breuer
Obergerichtsvollzieher
Schulstr. 3
53426 Schalkenbach
Tel: 02646/1504
Fax:02646/914243
Sprechzeiten:
Dienstag und Freitag:
8:00 Uhr bis 9:00 Uhr.

Bezirk 3

Christoph Konrad
Obergerichtsvollzieher
Frankenweg 12
56736 Kottenheim
Tel: 02651 / 490949 oder 0177 4909499
Fax: 02651 / 490951
Sprechzeiten:
Freitag: 9:00 Uhr - 10:00 Uhr im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer 102
Montag: 15:30 Uhr - 17:00 Uhr Büro in Kottenheim.