Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages tätig. Für die Zwangsvollstreckung müssen grundsätzlich diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels (meist ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, Beschluss, Urkunde) muss vorgelegt werden.
- mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheides müssen diese Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein.
- der Vollstreckungstitel ( und in bestimmten Fällen auch die Vollstreckungsklausel ) muß dem Schuldner zugestellt sein.
Der Gerichtsvollzieher ist Beamter und Angehöriger des Amtsgerichts; er untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Sein Büro unterhält er außerhalb des Amtsgerichts.
Ihren Vollstreckungsauftrag können Sie richten an
- die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge bei dem Amtsgericht
Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
oder
- den Gerichtsvollzieher selbst. Jeder Gerichtsvollzieher ist einem bestimmten Bezirk zugeordnet. Oder rufen Sie uns an: 02641 971-0.
Soweit nichts anderes angegeben ist, finden die Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher im Gebäude des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler, Zimmer 102 statt.
Bezirk 1
Annett Glombik-Wolf Gerichtsvollzieherin Schieferweg 10 56761 Masburg Tel:: 02653/911131 Fax:02653/911132 Sprechzeiten: Mittwoch: 11:00 bis 12: 00 Uhr, Zimmer 102, Gerichtsgebäude Bad Neuenahr-Ahrweiler, Dienstag: 8:30 bis 10:00 Uhr (telefonisch Büro). Telef.: evtl.nachmittags Mo.-Do. 14:00 Uhr - 16:00 UhrBezirk 2
Walter Breuer Obergerichtsvollzieher Schulstr. 3 53426 Schalkenbach Tel: 02646/1504 Fax:02646/914243 Sprechzeiten: Dienstag und Freitag: 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr.Bezirk 3
Christoph Konrad Obergerichtsvollzieher Frankenweg 12 56736 Kottenheim Tel: 02651 / 490949 oder 0177 4909499 Fax: 02651 / 490951 Sprechzeiten: Freitag: 9:00 Uhr - 10:00 Uhr im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer 102 Montag: 15:30 Uhr - 17:00 Uhr Büro in Kottenheim.
