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Geschichtliches

Gerichtswesen in Ahrweiler

Beitrag zum J125jährigen Jubiläum des AGAW

 

Die Geschichte des Amtsgerichts

Das Gerichtswesen in Ahrweiler blickt auf eine lange Tradition zurück.

Aus mittelalterlicher Zeit sind zum einen die verschiedenen Hofgerichte bekannt. Den im Stadtgebiet von Ahrweiler gelegenen Adelshöfen war eine eigene Gerichtsbarkeit zur Sicherung des Rechtsfriedens in ihrem Bereich übertragen. Es wurden Streitigkeiten betreffend die Angelegenheiten der Güter verhandelt, insbesondere solche zwischen dem Hofherren und den hofhörigen Bauern über die jeweiligen Rechte und Pflichten (z. B. Zinsleistungen, Verstöße gegen Feld-, Weide- und Waldordnung). Das Hofgericht trat mehrmals jährlich zusammen unter dem Vorsitz des Hofherren oder eines Vertreters. Die Entscheidung trafen die Hofgeschworenen, die aus dem Kreis der Hofhörigen stammten.

Bedeutsam als Vorläufer des heutigen Amtsgericht ist aber vor allem das Stadtgericht. Es setzte sich u. a. aus dem Vogt als Vorsitzenden und mehreren Schöffen zusammen. Die Schöffen stammten überwiegend aus Ahrweiler Adelsfamilien und waren zugleich Mitglieder des Stadtrates. Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Bereich des Strafrechts.

Die Epoche der Untergerichte aus der Zeit des alten Reiches endete mit der französischen Besatzung. Nach 1798 wurden die besetzten Gebiete in die französische Zivilverwaltung eingegliedert und in Departements, Arrondissements und Kantone aufgeteilt. An die Stelle der bisherigen Untergerichte traten Friedensgerichte, die ihren Sitz in den jeweiligen Kantonen hatten. Ahrweiler gehörte mit den Mairien Altenahr, Brück, Gelsdorf und Mayschoß zunächst zum Kanton Altenahr des Arrondissements Bonn im Departement Rhin et Moselle. Bereits nach kurzer Zeit wurde der Verwaltungssitz des Kantons von Altenahr nach Ahrweiler verlegt und der Kanton entsprechend umbenannt. Friedensrichter war damals Philipp Anton Delhaes aus Altenahr (1752-1817).

Nach dem Ende der napoleonischen Kriege kam die Rheinprovinz zu Preußen. Im Jahre 1821 wurden die bestehenden Friedensgerichte aufgelöst und durch neue ersetzt. Ahrweiler wurde wiederum Sitz des Friedensgerichts für den Bezirk der Bürgermeistereien Ahrweiler, Altenahr und Gelsdorf mit 11944 Gerichtseingesessenen.

Nach 1879 bestand das Gericht in Ahrweiler als Königliches Amtsgericht zu Ahrweiler, später als Amtsgericht Ahrweiler fort. Seit der kommunalen Gebietsreform in Jahre 1969 trägt es den Namen Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Heute umfasst sein Bezirk die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr sowie die Gemeinde Grafschaft mit einer Gesamteinwohnerzahl von etwa 64000 und einer Fläche von 532,52 qkm. Zur Zeit sind insgesamt 46 Bedienstete, davon 7 Richter, tätig. Darunter sind auch die ehemaligen Mitarbeiter der Zweigstelle Adenau, die Ende 1998 geschlossen wurde.

In mittelalterlicher Zeit tagte das Stadtgericht bei gutem Wetter im Freien auf dem Marktplatz, wo Bänke aufgestellt waren. Bei schlechter Witterung fanden die Sitzungen im Rathaus statt.

Im 19ten Jahrhundert war das Gericht zumindest teilweise im Wolffschen Haus, einem traditionsreichen Fachwerkhaus

im historischen Zentrum von Ahrweiler, untergebracht (der frühere Ostflügel mit dem Gerichtssaal wurde im Krieg zerstört).

 

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde ein großzügiger Neubau mit Gefängnisanbau am jetzigen Standort errichtet. Die veranschlagten Baukosten einschließlich Grundstück beliefen sich auf 204000 Mark.

 

  

 

In den 60iger Jahren erfolgten bauliche Korrekturen im Bereich des Daches und des Giebels, die die Optik des Gebäudes deutlich veränderten. Das Gefängnis wurde 1968 geschlossen und verfiel. Die zunehmende Raumnot und das Alter der baulichen Anlagen machten eine Erweiterung und grundlegende Sanierung des Gerichtsgebäudes erforderlich. Die Arbeiten begannen 1989 mit dem Abriss des Gefängnisses. Der moderne Erweiterungsbau wurde zum Jahreswechsel 1992/1993 bezogen, die Sanierung des Altbaus 1996 abgeschlossen.

Das Amtsgericht Adenau

Ebenfalls eine lange Tradition hatte das inzwischen nicht mehr bestehende Amtsgericht Adenau.

Bereits im Mittelalter sprach dort ein „Scheffengericht“ Recht. Unter französischer Besatzung wurde der Kanton Adenau gebildet, der zum Arrondissement Bonn gehörte und Sitz eines Friedensgerichts wurde. Auch nach der Neuorganisation unter preußischer Verwaltung blieb das Friedensgericht in Adenau und war für die Bürgermeistereien Adenau und Antweiler mit 11169 Gerichtseingesessenen zuständig. Ab 1879 wurde das Gericht Königliches Amtsgericht. Mit der Auflösung des Kreises Adenau im Jahre 1932 wurden Teile des Bezirks dem Amtsgericht Mayen zugeschlagen. Die Tradition des Amtsgerichts Adenau als selbständiges Gericht endete am 31.01.1975. Ab diesem Zeitpunkt war das Gericht als Zweigstelle des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler tätig, die Zuständigkeit beschränkte sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Adenau. In den folgenden Jahrzehnten war die Auflösung der als Einmann-Gericht geführten Zweigstelle immer wieder im Gespräch. Zum 31.12.1998 erfolgte die Schließung.

Sitz des Gerichts war ab etwa 1860 das Gebäude des heutigen „Marienheims“ neben dem Krankenhaus.

In dem in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts errichteten und noch in den 90iger Jahren aufwendig renovierten Neubau war das Gericht bis zur Schließung untergebracht