Rechtsantragstelle
Die Rechtspflegerin bzw. der Rechtspfleger der Rechtsantragstelle nimmt Ihre Anträge und Erklärungen in gerichtlichen Angelegenheiten entgegen und hilft Ihnen bei deren Formulierung, sofern nicht ausnahmsweise das Gesetz einen Rechtsanwalt hierfür vorschreibt.
Die Rechtsantragstelle darf Sie allerdings grundsätzlich nicht in Ihren Rechtsangelegenheiten beraten. Dies ist Sache der rechtsberatenden Berufe.
Jedoch kann bei nachgewiesen geringem Einkommen in einfachsten Fällen kostenlose Rechtsberatung gewährt werden. Ist eine sofortige Erledigung der Angelegenheit nicht möglich, können Sie einen Berechtigungsschein zur Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin erhalten. Hierfür müssen Sie dem Amtsgericht Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darlegen.
Sie erreichen die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts nur
Um Ihnen Wartezeiten möglichst zu ersparen bieten wir Ihnen eine Terminabsprache unter
Tel: 02641 - 971 152
an.
Bringen Sie vorsorglich Ihren Personalausweis oder Reisepass mit!
