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Schiedsmänner


Schiedspersonen des Amtsgerichts Bad Sobernheim

Neues Aufgabengebiet für die Schiedspersonen

Am 01.12.2008 trat das Landesgesetz zur Ausführung des § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Landesschlichtungsgesetz - LSchlG) vom 10.09.2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 19.09.2008 auf Seite 204 verkündet- in Kraft.
Demnach wird für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitgkeiten ein obligatorisches vorgerichtliches Schlichtungsverfahren vorgesehen. In den Bereichen der
nachbarrechtlichen Streitigkeiten und den Ansprüchen wegen Verletzung der Persönlichen Ehre wird für Rheinland-Pfalz bestimmt, dass eine Klageerhebung erst nach Durchführung des Schlichtungsverfahrens zulässig ist. Die Schlichtungsverfahren werden von den nach der Schiedsamtsordnung bestellten Schiedspersonen oder von anderen Gütestellen durchgeführt.

Nach § 9 der Schiedsamtsordnung (SchO) sind die Schiedspersonen weiterhin zuständige Vergleichsbehörde  für den Sühneversuch in Strafsachen hauptsächlich bei den Vergehen:

·        Hausfriedensbruch (§ 123 des Strafgesetzbuches)

·        Beleidigung  (§§ 185 bis 189 des Strafgesetzbuches)

·        Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 des Strafgesetzbuches)

·        Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches)

·        Bedrohung (§ 241 des Strafgesetzbuches)

·        Sachbeschädigung (§ 303 des Strafgesetzbuches)

Weitere Straftatbestände sind in § 374 Abs.1 Nr. 6a bis 8 der Strafprozessordnung aufgeführt.

Nach § 31 der Schiedsamtsordnung findet in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche ein Sühneversuch bei der Schiedsperson statt.

Bei dem Amtsgericht Bad Sobernheim sind insgesamt 4 Schiedspersonen tätig. Für jede Schiedsperson ist eine Vertretung geregelt.

Schiedsmänner                                                 Vertreter/-in

Stadt Kirn

Jürgen Simon

Dhauner Straße 123

55606 Kirn

Tel. 06752/72232

Udo Brück

Josef-Görres-Straße 59

55606 Kirn

Tel. 06752/131919

Verbandsgemeinde Kirn-Land

Gerhard Härter

Talstraße 11

55758 Bärenbach

Tel. 06784/8821, 06752/13827

Eberhard-Josef Färber

Gartenstraße 10

55606 Meckenbach

Tel. 06752/8694

Verbandsgemeinde Meisenheim

Friedrich Wilhelm Anthes

Hauptstraße 55

55592 Jeckenbach

Tel. 06753/2097

Bernd Gaulke

Herzog-Wolfgang-Straße 5

55590 Meisenheim

Tel. 06753/962774

Verbandsgemeinde Bad Sobernheim

Michael Engisch

Im Wiesengrund 63

55566 Meddersheim

Tel. 06751/4885

Michael Altmeier

Frohweg 8

55568 Staudernheim

Tel. 06751/989050