Wir über uns
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Zuständigkeit:
Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die Stadt Kirn und die Verbandsgemeinden Kirn-Land, Bad Sobernheim und Meisenheim.
Im Bezirk wohnen ca. 50.000 Einwohner.
Allgemeine Zuständigkeit besteht für Zivil-, Familien-, Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Vormundschafts-, Betreuungs-, Nachlass-, Urkunds-, Zwangsvollstreckungs-, Grundbuch-, Hinterlegungs-, Güterrechtsregister- und Rechtsberatungssachen nach dem Beratungshilfegesetz.
Für Mahnsachen ist zentral das Amtsgericht Mayen in St.- Veit-Str. 38, 56727 Mayen zuständig.
Insolvenz-, Zwangsversteigerungs-, Handelsregister- und Vereinsregistersachen werden beim Amtsgericht Bad Kreuznach in Ringstr. 79, 55543 Bad Kreuznach geführt.
Online-Registereinsicht ist jedoch auch beim hiesigen Amtsgericht möglich.
Hierzu wurde ein Auskunftsplatz (Zimmer 2 im Erdgeschoss) eingerichtet.
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Personal:
Zur Zeit sind 25 Bedienstete beschäftigt und zwar:
3 Richterinnen
1 Richter
4 Rechtspfleger/Rechtspflegerinnen
5 Beamte des mittleren Dienstes
2 Gerichtsvollzieher
2 Wachtmeister
8 Justizbeschäftigte
Weitere interessante Links:
Deutschlandweiter Suchdienst sowie
Informationen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr: www.justiz.de.
