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Wir über uns


  • Zuständigkeit:

Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die Stadt Kirn und die Verbandsgemeinden Kirn-Land, Bad Sobernheim und Meisenheim.

Im Bezirk wohnen ca. 50.000 Einwohner.

Allgemeine Zuständigkeit besteht für Zivil-, Familien-, Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Vormundschafts-, Betreuungs-, Nachlass-, Urkunds-, Zwangsvollstreckungs-, Grundbuch-, Hinterlegungs-, Güterrechtsregister- und Rechtsberatungssachen nach dem Beratungshilfegesetz. 


Für Mahnsachen ist zentral das Amtsgericht Mayen in St.- Veit-Str. 38, 56727 Mayen zuständig.
Insolvenz-, Zwangsversteigerungs-, Handelsregister- und Vereinsregistersachen werden beim
Amtsgericht Bad Kreuznach in Ringstr. 79, 55543 Bad Kreuznach geführt.

Online-Registereinsicht ist jedoch auch beim hiesigen Amtsgericht möglich.

Hierzu wurde ein Auskunftsplatz (Zimmer 2 im Erdgeschoss) eingerichtet.

  • Personal:

Zur Zeit sind 25 Bedienstete beschäftigt und zwar:

3 Richterinnen

1 Richter

4 Rechtspfleger/Rechtspflegerinnen

5  Beamte des mittleren Dienstes

2 Gerichtsvollzieher

2 Wachtmeister

8 Justizbeschäftigte

Weitere interessante Links:

Deutschlandweiter Suchdienst sowie

Informationen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr: www.justiz.de.