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Gerichtsvollzieher


Aufgaben des Gerichtsvollziehers

Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung im Auftrag des Gläubigers. Zu seinem Aufgabenbereich gehören insbesonders:

  • die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche körperliche Gegenstände;
  • die Vollstreckung der Herausgabe von Sachen und Personen;
  • die Räumung von Wohnraum, gewerblichen Räumen und Grundstücken;
  • die Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen;
  • die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung;
  • die Vornahme von Scheck- und Wechselprotesten;
  • die Zustellung von Titeln, Urkunden und sonstigen Schriftstücken.

Der Gerichtsvollzieher wird tätig aufgrund eines schriftlich oder mündlich erteilten Auftrages des Gläubigers. Es genügt auch die Übergabe des Vollstreckungstitels an den Gerichtsvollzieher.

Für die Zwangsvollstreckung müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels (Urteil, Vollstreckungsbescheid, Beschluss, Urkunde etc.) muss vorgelegt werden;
  • mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheides, eines Arrestbefehles oder einer einstweiligen Verfügung müssen die Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein;
  • der Vollstreckungstitel (und in manchen Fällen auch die Vollstreckungsklausel) müssen vor Beginn der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zugestellt sein.

Ist Ihnen der zuständige Gerichtsvollzieher bekannt, können Sie diesen unmittelbar mit der Vollstreckung beauftragen. Ansonsten ist es sinnvoll, den Auftrag dem Amtsgericht - in der Regel am Wohnort des Schuldners - zu übersenden. Der Auftrag wird von der Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge dem zuständigen Gerichtsvollzieher zugeleitet.



Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge

Ihre Vollstreckungsaufträge können Sie der Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge unter folgender Anschrift übersenden:

Amtsgericht
Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge
Gerichtsstraße 6
76712 Germersheim

Die Verteilungsstelle können sie während der Kernarbeitszeiten telefonisch unter 07274/952-225 erreichen. Auskünfte erteilt Frau Justizbeschäftigte Faßbender. Telefax: 07274/952-240



Anschriften und Bürostunden der Gerichtsvollzieher

Gerichtvollzieherbezirk I:     Obergerichtsvollzieher Karl-Heinz Rampp
                                         Fischerstraße 24, 76726 Germersheim
                                         Tel: 07274 / 8379
                                         Bürostunden:  Dienstag u. Donnerstag von 11.30- 12.30 Uhr
 

Gerichtsvollzieherbezirk II:  Obergerichtsvollzieher Hardy  Robert
                                        Zeppelinstraße  8, 76726 Germersheim
                                        Tel:  07274 / 4765
                                        Bürostunden: Montag u. Mittwoch von 12.30 - 13.30 Uhr
 

Gerichtsvollzieherbezirk III:  Gerichtsvollzieher Peter Wingerter
                                        Fischerstr. 24
                                        76726 Germersheim
                                        Tel: 07274/8379
                                        Bürostunden: Montag, Dienstag und Mittwoch von 09.00 - 10.00 Uhr


Hinweise und Muster eines Vollstreckungsauftrages an den Gerichtsvollzieher