Gerichtsvollzieher
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Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung im Auftrag des Gläubigers. Zu seinem Aufgabenbereich gehören insbesonders:
Der Gerichtsvollzieher wird tätig aufgrund eines schriftlich oder mündlich erteilten Auftrages des Gläubigers. Es genügt auch die Übergabe des Vollstreckungstitels an den Gerichtsvollzieher. Für die Zwangsvollstreckung müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ist Ihnen der zuständige Gerichtsvollzieher bekannt, können Sie diesen unmittelbar mit der Vollstreckung beauftragen. Ansonsten ist es sinnvoll, den Auftrag dem Amtsgericht - in der Regel am Wohnort des Schuldners - zu übersenden. Der Auftrag wird von der Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge dem zuständigen Gerichtsvollzieher zugeleitet. |
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Ihre Vollstreckungsaufträge können Sie der Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge unter folgender Anschrift übersenden: Amtsgericht Die Verteilungsstelle können sie während der Kernarbeitszeiten telefonisch unter 07274/952-225 erreichen. Auskünfte erteilt Frau Justizbeschäftigte Faßbender. Telefax: 07274/952-240 |
Anschriften und Bürostunden der Gerichtsvollzieher
Gerichtvollzieherbezirk I: Obergerichtsvollzieher Karl-Heinz Rampp
Fischerstraße 24, 76726 Germersheim
Tel: 07274 / 8379
Bürostunden: Dienstag u. Donnerstag von 11.30- 12.30 Uhr
Gerichtsvollzieherbezirk II: Obergerichtsvollzieher Hardy Robert
Zeppelinstraße 8, 76726 Germersheim
Tel: 07274 / 4765
Bürostunden: Montag u. Mittwoch von 12.30 - 13.30 Uhr
Gerichtsvollzieherbezirk III: Gerichtsvollzieher Peter Wingerter
Fischerstr. 24
76726 Germersheim
Tel: 07274/8379
Bürostunden: Montag, Dienstag und Mittwoch von 09.00 - 10.00 Uhr
Hinweise und Muster eines Vollstreckungsauftrages an den Gerichtsvollzieher
