Mediation
Gerichtsinterne Mediation bei dem Amtsgericht Grünstadt
Mediation
Das Amtsgericht Grünstadt bietet seit 01.09.2009 die gerichtsinterne Mediation als weitere Möglichkeit zur Konfliktlösung an. Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Beteiligten versuchen, den Konflikt selbst mit Blick auf ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse zu lösen. Dabei unterstützt sie eine Mediationsrichterin oder ein Mediationsrichter ohne Entscheidungskompetenz und hilft als allparteilicher Dritter den Beteiligten, selbst eine Lösung der Probleme zu erarbeiten. Im Mittelpunkt stehen nicht die Erfolgsaussichten in dem Streit, sondern die jeweiligen Interessen. Auf diese Weise ist es möglich, eine dauerhafte, zukunftsorientierte Lösung zu finden, die von den Beteiligten akzeptiert wird.
Voraussetzungen
Das Verfahren muss bei dem Amtsgericht Grünstadt anhängig sein und sich für eine einvernehmliche Streitbeilegung eignen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn zwischen den Beteiligten Dauerbeziehungen bestehen, wenn eine schnellstmögliche Klärung der Rechtsbeziehungen angestrebt wird oder es sich um einen stark emotionalisierten Konflikt handelt.
Das Mediationsverfahren wird nur dann durchgeführt, wenn die Parteien oder Beteiligten damit einverstanden sind. Es kann auf Wunsch jedes Einzelnen jederzeit abgebrochen werden.
Verfahren
Das gerichtsinterne Mediationsverfahren ist nichtöffentlich. Es soll möglichst in einem Termin durchgeführt werden. Gelingt es in angemessenem Zeitrahmen nicht, den Konflikt aufzuarbeiten, wird das gerichtliche Verfahren vor dem zuständigen Referatsrichter fortgesetzt. In geeigneten Fällen kann auch eine außergerichtliche Mediation in Erwägung gezogen werden.
Rechtliche Beratung
Der Mediationsrichter erteilt keine rechtliche Beratung. Die gerichtsinterne Mediation ersetzt nicht eine etwa notwendige juristische Beratung durch Rechtsanwälte.
