Schiedspersonen - Landesschlichtungsgesetz
Das Landesschlichtungsgesetz (LSchlG) tritt am 01.12.2008 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird von der dem Landesgesetzgeber in § 15 a Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO) eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein obligatorisches vorgerichtliches Schlichtungsverfahren vorzusehen. In den Bereichen der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre wird für Rheinland-Pfalz bestimmt, dass eine Klageerhebung erst nach der Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens zulässig ist. Die Schlichtungsverfahren werden von den nach der Schiedsamtsordnung (SchO) bestellten Schiedspersonen oder von anderen Gütestellen durchgeführt. Bestellte Schiedspersonen beim Amtsgericht Grünstadt: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Horst Kern Goethestr. 17 67278 Bockenheim Tel. 06359 4237 Vertreter: Linska Klaus Georg Ostring 11 67280 Ebertsheim Tel. 06359 6180 Verbandsgemeinde Hettenleidelheim Andreas Werle Von-Blumencron-Ring 5 67319 Wattenheim Tel. 06356 989350 werle-wattenheim@t-online.de Vertreter: Karlheinz Friedrich Ebinger Am Talhaus 14 67316 Carlsberg Tel. 06356 8707 Stadtverwaltung Grünstadt Joachim Munzinger Taubengartenhohl 21 67269 Grünstadt Tel. 06359 806886 Vertreter: Hans Peter Tolles Westring 53 67269 Grünstadt Tel. 06359 960546Das Landesschlichtungsgesetz (LSchlG) tritt am 01.12.2008 in Kraft.
Mit diesem Gesetz wird von der dem Landesgesetzgeber in § 15 a Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung (EGZPO) eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein obligatorisches vorgerichtliches Schlichtungsverfahren vorzusehen. In den Bereichen der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre wird für Rheinland-Pfalz bestimmt, dass eine Klageerhebung erst nach der Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens zulässig ist. Die Schlichtungsverfahren werden von den nach der Schiedsamtsordnung (SchO) bestellten Schiedspersonen oder von anderen Gütestellen durchgeführt.
Bestellte Schiedspersonen beim Amtsgericht Grünstadt:
Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Horst Kern
Goethestr. 17
67278 Bockenheim
Tel. 06359 4237
Vertreter:
Klaus Georg Linska
Ostring 11
67280 Ebertsheim
Tel. 06359 6180
Verbandsgemeinde Hettenleidelheim
Andreas Werle
Von-Blumencron-Ring 5
67319 Wattenheim
Tel. 06356 989350
werle-wattenheim@t-online.de
Vertreter:
Dipl-Ing. Heinrich Wolfgang
Sonnenberg 5
67316 Carlsberg
Tel. 06356 608477
Stadtverwaltung Grünstadt
Joachim Munzinger
Taubengartenhohl 21
67269 Grünstadt
Tel. 06359 806886
Vertreter:
Hans Peter Tolles
Westring 53
67269 Grünstadt
Tel. 06359 960546
