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Zeugenkontaktstelle


 

ZEUGENKONTAKTSTELLE

beim Amtsgericht Hermeskeil

Als Zeugin bzw. Zeuge leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Klärung offener Fragen vor Gericht. Sie kommen damit einer bedeutsamen staatsbürgerlichen Pflicht nach, die das Gericht oftmals erst in die Lage versetzt, Recht zu sprechen. Hierbei wollen wir Ihnen helfen.

Was können wir für sie tun?

Die Zeugenkontaktstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer)Zeugen im Sinne einer „ersten Hilfe“ durch „Rat und Tat“ vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von weitergehenden Hilfsangeboten. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder Vernehmungsterminen. Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf Ihre Fragen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich Ihrer Zeugenaussage zu beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.

 

Im Einzelnen bieten wir insbesondere folgende Hilfeleistungen:

 

 „RAT“ Information

·        Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, ggf. Zeugenzimmern usw.,

·        allgemeine Erläuterungen (ohne Rechtsberatung)

         o       der Ladung,

         o       des Ablaufs einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie der
                  Aufgaben der hierbei handelnden Personen,

         o       der Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von Zeuginnen und
                  Zeugen, insbesondere wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind,

         o       ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern
                  usw.,

         ohne Rechtsberatung,

·        Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote.

·         

„TAT“ Praktische und fürsorgliche Hilfen

·        Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen im
         Rahmen des persönlich, technisch und vor Ort konkret Möglichen,

·        Vermittlung des Kontaktes bzw. Kontaktaufnahme zu dem zuständigen
         Gericht und/oder der zuständigen Dezernentin bzw. dem ständigen
         Dezernenten der Staatsanwaltschaft oder ggf. eigene Kontaktierung, falls
         dies im konkreten Einzelfall erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder
         erheblichen praktischen Problemen zu begegnen,

·        Vermeidung problematischer Begegnungen mit weiteren Verfahrens-
          beteiligten, insbesondere für Opfer von Straftaten mit gegründeter Furcht
          vor Repressalien durch Angeklagte,

·        Allgemeine Erläuterung zu Fragen des Verfahrensausgangs für Zeuginnen
         und Zeugen mit  Verständnisschwierigkeiten,

·        notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs,

·        Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall.

Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der Justiz steht uns ein Netz von Ansprechpartnern zur Verfügung.

 

Wann und wo sind wir für Sie da?

Die Zeugenkontaktstelle finden Sie in unserem Dienstgebäude – Zimmer Nr. 203 –

Sie ist besetzt

 

Montag bis Donnerstag    in der Zeit von      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

                                                                              13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag                                  in der Zeit von      9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Sie erreichen uns fernmündlich unter           06503 – 914948

 

Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Herr Bernhard Dellwing