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Grundbuchamt


Grundbuchahngelegenheiten gehören zur so genannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Grundbuch gibt  Rechtsverhältnisse an Grundstücken wieder, die Grundstücke selbst werden durch das Kataster- und Vermessungsamt gebildet

 

Die Eintragung so gebildeter Grundstücke im Grundbuch ist die Voraussetzung des Rechtsverkehrs mit Grundstücken und bildet somit die notwendige Grundlage zum Nachweis des Eigentums und von Belastungen an Grundstücken.

 

Obwohl das Grundbuchamt ein öffentliches Register darstellt, sind Auskünfte nicht für jedermann uneingeschränkt erhältlich. Es darf nur von den Notaren, Eigentümern und denjenigen eingesehen werden, die ein eingetragenes Recht am Grundstück haben. Dritte müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen um Einsicht zu erhalten. Ohne gültiges Ausweisdokument kann Einsicht in aller Regel nicht gewährt werden.

 

Für Rechtsberatungen, Beurkundungen und Unterschriftbeglaubigungen in Grundbuchahngelegenheiten sind die Grundbuchämter nicht zuständig.

 

Das Amtsgericht ist als Grundbuchamt zuständig für die Eintragung von:

  • Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
  • Erbenberichtigung 
  • Grundschulden
  • Hypotheken
  • Grunddienstbarkeiten
  • beschränkt persönliche Dienstbarkeiten
  • Nießbrauchsbestellungen
  • Vormerkungen
  • Veränderungsnachweisen
  • Teilungserklärungen etc.

 

sowie

 

  • die Erteilung von Grundbuchauszügen
  • die Gewährung von Einsicht in das Grundbuch und die Erteilung von Auskünften.

 

 

 Das Grundbuchamt Koblenz ist für Grundstücke in folgenden Gemarkungen zuständig:

Abteilung 6; Tel: 0261/102-1029

Gemarkung:

Koblenz

                  
Abteilung 7; Tel: 0261/102-1028

Gemarkung:

Arzheim, Burgen, Gondorf, Pfaffendorf, Rhens, Vallendar


Abteilung 8, 10; Tel: 0261/102-1024 oder 0261/102-1025

Gemarkung:

Bendorf, Brey, Brodenbach, Ehrenbreitstein, Hatzenport, Kesselheim, Kobern, Lay,   Löf, Neuendorf, Nörtershausen, Oberspay, Rübenach, Sayn, Wallersheim, Wolken

 

Abteilung 9, 10a; Tel: 0261/102-1030 oder 0261/102-1031

Gemarkung:

Alken, Arenberg, Bisholder, Bubenheim, Dieblich, Dreckenach, Güls, Horchheim, Immendorf, Kattenes, Lehmen, Macken, Mallendar, Metternich, Moselsürsch, Moselweiß, Neudorf, Niederberg, Niederfell, Niederwerth, Oberfell, Stolzenfels, Urbar, Waldesch, Weitersburg, Winningen