- Allgemeine Hinweise -
Hausanschrift:
Amtsgericht
Marienring 13
76829 Landau in der Pfalz
Postfachanschrift:
Amtsgericht
Postfach 15 40
76825 Landau in der Pfalz
Kernarbeitszeit
Montag bis Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Für den allgemeinen Publikumsverkehr eingeschränkte Öffnungszeiten:
Grundbuchamt 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Nachlassgericht 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Rechtsantragstelle 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Nachtbriefkasten
Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Dienstzeiten der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden. Alle Sendungen, die vor 24.00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden, gelten noch als am selben Tag eingegangen. Sendungen, die ab 0.00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages. Der Briefkasten für fristgebundene Schriftstücke befindet sich rechts vom Hauptportal.
Zahlstelle, Bankverbindung
Wenn Sie Zahlungen an das Amtsgericht, das Landgericht oder die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz zu leisten haben, verwenden Sie bitte nachstehende Bankverbindung des Amtsgerichts Landau in der Pfalz:
Postbank AG
Niederlassung Ludwigshafen am Rhein
Bankleitzahl 545 100 67
Konto-Nummer 140 1672.
Sie können auch bar bei der Gerichtszahlstelle (Erdgeschoß Zimmer 228) einzahlen.
Überweisungen aus dem europäischen Ausland können unter Verwendung der IBan sowie des Bic(Swift)Code erfolgen:
IBan: DE12 5451 0067 0001 4016 72
Bic(Swift)Code: PBNKDEFF
Bei Zahlungen für andere Justizbehörden können Sie vorstehende Bankverbindung ebenfalls nutzen, allerdings muss dann unbedingt die entsprechende Justizbehörde in der Überweisung beim Verwendungszweck angegeben werden, da sonst eine Zuordnung nicht möglich ist.
Die Gerichtszahlstelle nimmt grundsätzlich nur Zahlungen auf Gerichtskosten, Geldbußen, Geldstrafen, Zwangs- und Ordnungsgelder und zu Hinterlegungssachen entgegen. Geben Sie bei Überweisungen immer unser Aktenzeichen an, damit eine rasche und eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgen kann.
Die Gerichtszahlstelle ist nur während folgender Zeiten geöffnet:
Montag bis Donnerstag: 8.30 Uhr bis 12.00 und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
Zahlungen in Ihren privaten Angelegenheiten, etwa Zahlungen, die Sie aufgrund eines Urteils oder Vollstreckungsbescheides an einen Dritten zu leisten haben, können Sie nicht über die Gerichtszahlstelle abwickeln. Auch können Gelder an Gerichtsvollzieher nicht weitergeleitet werden.
Wenn Sie eine Kostenrechnung oder Zahlungsaufforderung von der Landesjustizkasse Mainz erhalten haben, überweisen Sie den Rechnungsbetrag bitte auf das darin angegebene Konto zu dem genannten Kassenzeichen.
Gerichtskostenmarken werden in Rheinland-Pfalz nicht mehr verkauft.
Behinderte
Der Behinderteneingang befindet sich im Gebäude der Staatsanwaltschaft (Eingang Reiterstraße). Rollstuhlfahrer können über einen Aufzug im Gebäude der Staatsanwaltschaft sowie einen weiteren Aufzug im Gebäude des Amts- und Landgerichts alle Stockwerke erreichen.
Stadtplan und Parkplätze
- in Bearbeitung -
